Bankrecht

Themen des Bankrechts

Das Bankrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Fragestellungen und Problemen, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Kreditinstituten (Banken und Sparkassen) ergeben.

Als Verbraucher können Sie zahlreiche Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen:
Angefangen beim Girokonto, über das Sparkonto und Wertpapierkonto bis hin zum Kreditgeschäft – die Beziehung zur Bank ist gewöhnlich vielfältig. In jedem dieser Bereiche können sich Probleme zwischen Ihnen und Ihrer Bank ergeben.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Bereiche des Bankrechts, die zu unserer ständigen Beratungspraxis gehören.

Girokonto und Zahlungsverkehr

Das Girokonto dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Kommt es zu Fehlbuchungen, zu einem Kartenmissbrauch oder gar zu einem Betrug bei Ihrem Online Banking, ist der Ärger mit der Bank meist vorprogrammiert. Zur Buchung einer Gutschrift oder freiwilligen Zahlung eines Schadensersatzes ist die Bank nur selten von sich aus bereit. Lesen Sie hier ein erfolgreiches Fallbeispiel zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bei einem gehackten Postbankkonto.

Gerade der Bereich des Betruges beim Online Banking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir stellen fest, dass die Anzahl der Missbrauchsfälle in jüngster Vergangenheit stark zugenommen hat.

Sollten Sie einen rechtlichen Rat rund um das Thema Girokonto (Konto, Karte, Zahlungsverkehr) benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Anwälte fürs Bankrecht helfen Ihnen gern.

Tagesgeldkonto, Sparkonto

Normalerweise sollten Tagesgeldkonten und Sparkonten der Ansparung von Geldern dienen.

In jüngster Vergangenheit ist dies durch die Vereinnahmung der Banken von Negativzinsen oder Verwahrungsentgelten leider teilweise ins Gegenteil verkehrt worden.

Beim sog. Prämiensparen kam es zuletzt dazu, dass Bankkunden von ihrer Bank weniger Zinsen erhalten haben, als ursprünglich vereinbart worden war. Die Auseinandersetzung darüber beschäftigt oberste Gerichte seit längerem.

Kreditgeschäft

Zum klassischen Kreditgeschäft gehören der Dispositionskredit, das Privatdarlehen und zur Finanzierung einer Immobilie das Immobiliardarlehen.

Gerade im Bereich des Kreditgeschäftes kommt es häufig zu Streitigkeiten mit der Bank. Diese Streitigkeiten sind ganz unterschiedlicher Natur.

So kann es vorkommen, dass Ihre Bank Ihnen zu Unrecht Entgelte oder Bearbeitungsgebühren im Rahmen Ihres Darlehensvertrages In Rechnung gestellt hat. Häufig wissen Bankkunde nicht, dass Ihnen hier ein Rückzahlungsanspruch zusteht. Und die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs gegen die Bank kann sich für den Verbraucher oft als schwierig gestalten.

Ferner kann es zu Auseinandersetzungen über das Thema Kreditsicherheiten mit der Bank kommen. Möglicherweise haben Sie zur Absicherung Ihres Darlehens der Bank eine Sicherheit z. B. in Form einer Bürgschaft, Grundschuld oder Hypothek gestellt. Wenn die Bank Sie daraus zu Unrecht in Anspruch nimmt oder die Freigabe Ihrer Sicherheiten verweigert, können wir Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten beraten.

Aktuell sind die Themen Widerruf von Darlehen und Rechtmäßigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung von großer Relevanz. Sofern Sie sich vorzeitig von Ihrem Darlehen lösen möchten, wird die Bank von Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung kann diese schnell einen drei- bis vierstelligen Betrag ausmachen, allerdings gibt es Wege, mit denen Sie die Zahlung umgehen können. Besteht in Ihrem Fall z.B. ein Widerrufsrecht, so können Sie sich ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrem Darlehensvertrag lösen. Möglicherweise enthält Ihr Darlehensvertrag aber auch fehlerhafte Klauseln, so dass die Bank in Ihrem Fall keine Zahlung fordern darf.

Schließlich gibt es die Fälle, in denen die Bank die Höhe der Entschädigung falsch berechnet hat. Sollten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben, können Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen Ihre Bank geltend machen.

Sollten Sie einen rechtlichen Rat rund um das Thema Kreditgeschäft benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte fürs Bankrecht helfen Ihnen gern.

Anwaltliche Hilfe der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski im Bankrecht

Sind Sie z. B. Opfer eines Betruges beim Online Banking geworden oder möchten Sie sich von Ihrem Darlehensvertrag lösen? Hat Ihre Bank den mit Ihnen bestehenden Darlehensvertrag gekündigt, nimmt die Bank Sie (zu Unrecht) aus den von Ihnen gestellten Sicherheiten in Anspruch?

Unsere Anwälte sind auf das Bankrecht hochspezialisiert. Seit vielen Jahren vertreten wir deutschlandweit Bankkunden und beraten auch Sie gern über Ihre Rechte und Ansprüche gegen Ihre Bank.

Der Konflikt mit einer Bank kann schnell existentiell werden. Wir setzen mit unserer langjährigen Erfahrung auf Dialog, um eine außergerichtliche Lösung mit Ihrer Bank zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche mit unserer fachlichen Expertise vor Gericht durch.

Unserer Philosophie entsprechend, steht bei unserer anwaltlichen Beratung eine realistische Kosten-Nutzen-Abwägung im Vordergrund. Wir haben daher sowohl Ihre Erfolgsaussichten als auch die Ihnen entstehenden Kosten im Blick. Einen Streit um jeden Preis zu Ihren Lasten wird es mit uns nicht geben.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!