Mit seiner jüngsten Entscheidung kippt der EuGH die jahrelange Rechtspraxis des BGH zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen. Verbraucher erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre (Auto-) Kredite auch noch Jahre nach Vertragsabschluss zu widerrufen.
Die Entscheidung des EuGH zum Widerruf von Autokreditverträgen
In der Entscheidung des EuGH ging es um den Widerruf von Autokreditverträgen der Volkswagen Bank, Skoda Bank und BMW Bank. Das Landgericht Ravensburg hat den EuGH zur Klärung strittiger Rechtsfragen um eine Entscheidung gebeten. Hintergrund dieser Rechtsfragen ist die seit 11 Jahren geltende Europäische Verbraucherkreditrichtlinie. Der EuGH hat nun entschieden, dass die betreffenden Banken den Verbraucher in ihren Kreditverträgen nicht ausreichend über alle Pflichtangaben informiert haben.
Insbesondere hält der EuGH die Belehrung über den jeweils zu zahlenden Verzugszinssatz für zu wenig konkret und daher für missverständlich.
Ebenso soll der Verbraucher genau nachvollziehen können, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Kreditrückzahlung zu Buche schlägt. Auch diese Angaben zu Vorfälligkeitsentschädigung hält der EuGH für zu abstrakt.
Schließlich fehlten in den betroffenen Kreditverträgen die Angabe dazu, dass es sich bei dem jeweiligen Kreditvertrag um ein mit dem entsprechenden Autokaufvertrag verbundenes Geschäft handelte.
Die Folgen der EuGH-Entscheidung
Da die Banken in ihren Kreditverträgen nicht ausreichend über die Pflichtangaben belehrt haben, beginnt die an sich geltende 14 tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies bedeutet, dass der Verbraucher diese Kreditverträge auch noch Jahre später widerrufen kann – selbst wenn er das Auto bereits verkauft hat.
Auch wenn der EuGH-Entscheidung der Widerruf von Autokreditverträge zu Grunde liegt, wird sich die EuGH-Rechtsprechung auf sämtliche Privatkredite übertragen lassen. Es ist dabei unerheblich, was der Verbraucher mit seinem Kredit finanziert hat. Entscheidend ist, ob die Bank den Kreditnehmer in ausreichender Form über die erforderlichen Pflichtangaben belehrt hat.
Lohnt sich ein Widerruf?
Sie als Verbraucher stehen nun vor der Frage, ob sich auch für Sie ein Widerruf Ihres (Auto-) Kredites lohnt.
Im Falle des Widerrufs wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt. Dies bedeutet am Beispiel des Autokredites, dass Sie das Auto zurückgeben oder im Falle des Weiterverkaufs des Autos den Verkaufserlös herausgeben. Die Bank hat Ihnen die erhaltenen Kreditzahlung zurückzuzahlen. Eine eventuell noch offene Restschuld ist von Ihnen nicht mehr an die Bank zu zahlen. Zu der Frage in wie weit der Verbraucher für den Wertverlust des Autos einzutreten hat, gibt es unterschiedliche Rechtsprechungen.
Ob sich ein Widerruf auch in Ihrem Fall lohnt, ist daher stets eine Einzelfallbetrachtung.
Wir raten von einer übereilten Widerrufserklärung ab und stehen Ihnen für eine rechtliche kostenlose Ersteinschätzung für Ihren persönlichen Einzelfall gern zur Verfügung.
Lesen Sie hier unser update zu dem Thema http://die-verbraucheranwaelte.com/update-widerruf-autokreditvertrag-erfolgreiche-widerrufe/
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