14.02.2022: Vergleichsangebote von Sparkassen
In das Thema „Prämiensparverträge“ kommt Bewegung. Einige Sparkassen gehen inzwischen dazu über, ihren Kunden Vergleichsangebote zu unterbreiten. Sie versuchen damit, zahlreiche derzeit erfolgsversprechende Klagen der Sparer abzuwenden.
Was ist von diesen Vergleichsangeboten zu halten?
Nach unserer Einschätzung sollten Sparer ein Vergleichsangebot der Sparkasse nicht ohne eine vorherige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung annehmen. Es ist zu berücksichtigen, dass den Sparkassen Nachforderungen in Milliardenhöhe drohen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Sparkassen alles versuchen werden, den Sparer zunächst mit Vergleichsangeboten in geringer Höhe ruhig zu stellen.
In unserer Beratungspraxis zeigt sich zudem, dass die Angebote zum Teil schwer nachzuvollziehen sind. Eine Neuberechnung wird in der Regel nicht vorgenommen. Die Sparkassen schlagen den Sparern statt dessen wird eine abstrakte Regelung vor. Es bleibt Sache des Sparers herauszufinden, in welcher Höhe der Vergleichsbetrag hinter seinem möglichen Anspruch zurückbleibt.
Kostenlose rechtliche Erstberatung
Sollten auch Sie ein Vergleichsangebot von Ihrer Sparkasse erhalten haben, beraten wir Sie dazu gern mit einer kostenlosen rechtlichen Ersteinschätzung. Das Vergleichsangebot können Sie uns mit dem nebenstehenden Dokumenten-Upload zukommen lassen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage auch über die üblichen Kontaktwege E-Mail, Fax und Telefon.
Weitere Informationen zum Thema Prämiensparen finden Sie hier
http://die-verbraucheranwaelte.com/praemiensparvertraege-erfolgreicher-vergleich-mit-sparkasse/
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