Versicherungsrecht

Was gehört zum Versicherungsrecht?

Für unsere auf das Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Kapitalmarktrecht ausgerichtete Kanzlei gehören auch Teile des Versicherungsrechts zum ständigen Beratungsspektrum. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht sind auf die Themen Altersvorsorge durch Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, sowie auf sämtliche Fragen zu Rechtsschutzversicherungen spezialisiert.

1. Altersvorsorge durch Rentenversicherungen und Lebensversicherungen

Unsere Rechtsannwälte beraten und vertreten zahlreiche Mandanten zu sämtlichen Fragen der Altersvorsorge durch Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Hierzu zählen auch die Versicherungsverträge der Basis-Rentenversicherungen wie „Rürup-Rente“ und „Riester-Rente“. Zu unserem Beratungsthema „Altersvorsorge Rentenversicherung“

Schlechte Aussichten
Viele Verbraucher sind unzufrieden mit der Wertentwicklung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Hohe Abschlusskosten, Bestandsprovisionen und stark sinkende Renditen führen bei den allermeisten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zu hohen Wertverlusten. Die jährliche Mitteilung des Rückkaufswertes durch den Versicherer führt häufig zu einer großen Ernüchterung. In den meisten Fällen lohnt es sich nicht mehr, weiter in den Versicherungsvertrag einzuzahlen.

Bei vielen entsteht daher der Wunsch nach einem Ausweg aus dem Rentenversicherungsvertrag oder Lebensversicherungsvertrag.

Ausweg durch Kündigung oder Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages?
Sofern es sich nicht um einen Basisrentenvertrag („Rürup-Rente“ oder „Riester-Rente“) handelt, bestehen die Möglichkeiten, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Versicherung zahlt an den Versicherten den ausgewiesenen Rückkaufswert und der Vertrag wird vorzeitig beendet. Da durch dieses Vorgehen der Verlust realisiert wird, stellt es meist nicht die optimalste Lösung dar.

Lässt der Versicherte den Versicherungsvertrag beitragsfrei stellen, besteht der Vertrag zwar weiter fort. Die Versicherungsgesellschaft wird aber über die verbleibende Vertragslaufzeit jährlich ihre Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Das bis zur Beitragsfreistellung angesammelte Kapital wird dadurch bis zum Ende der Vertragslaufzeit erheblich aufgezehrt.

Die Maximal-Lösung: Widerruf/Widerspruch statt Kündigung

Die oftmals viel effektivere Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages bietet der Widerruf/Widerspruch. Dieser führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die eingezahlten Beiträge plus der jeweiligen Zinsen zurückzahlen muss. Der Versicherte büßt nur einen relativ geringen Abzug für den Risikoschutz ein.

Die Abschluss- und Verwaltungskosten darf die Versicherungsgesellschaft bei dieser Lösung nicht in Abzug bringen. Je nach Laufzeit und Einzahlung erhält der Versicherungsnehmer durch eine Rückabwicklung daher mehrere Tausend Euro mehr, als bei Kündigung oder vorzeitigem Verkauf des Versicherungsvertrages.

Nach Branchenmeinung sind schätzungsweise rund 100 Millionen Versicherungsverträge betroffen, weil die Versicherungen ihre Kunden zumeist nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Die Vertragsbedingungen jedoch selbst zu überprüfen ist aufwändig und erfordert Sachverstand.
Eine persönliche Fallberatung durch einen versierten Anwalt ist daher unbedingt zu empfehlen. Auch bei der Verhandlung mit der Versicherung oder – sofern erforderlich – bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine anwaltliche Unterstützung regelmäßig unumgänglich.

Sonderfall Basis-Rentenversicherungen („Rürup-Rente“ und „Riester-Rente“)

Die Versicherungsverträge zur Basis-Rente (sog. „Riester-Rente“ und „Rürup-Rente“) stellen einen Sonderfall da. Dies deshalb, da sie im Gegensatz zu den anderen Rentenversicherungsverträge und Lebensversicherungsverträgen nicht kündbar sind.

Darüber hinaus haben diese Verträge weitere erhebliche Nachteile für den Verbraucher im Gepäck.

Ein erfolgreicher Widerspruch stellt daher in der Regel den einzigen Ausweg aus diesen nachteiligen Verträgen dar. Etliche Mandanten konnten wir so nicht nur von ihren Verpflichtungen ihres Basis-Rentenversicherungsvertrages befreien, sondern noch zu einem Gewinn verhelfen.

2. Rechtsschutzversicherungen

Die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs kann schnell sehr teuer werden. Dies insbesondere dann, wenn die rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht ausgetragen wird. Häufig erstreckt sich ein solcher Rechtsstreit über mehrere Gerichtsinstanzen, wofür die Mandanten nicht nur einen längeren Atem, sondern auch die finanziellen Mittel benötigen.

Wohl dem, der für diese Fälle eine Rechtsschutzversicherung hat – wie immer steckt aber auch hier der Teufel im Detail. Versicherungen berufen sich gern auf ihre Ausschlussklauseln, wenn es darum geht, Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung übernehmen zu müssen.

Mit der Mandatsübernahme ist bei der Versicherungsgesellschaft die sog. Deckungszusage einzuholen. Hier entscheidet der Versicherer, ob er für die rechtliche Auseinandersetzung Erfolgschancen sieht und daher bereit ist, die Kosten zu übernehmen.

Sollte der Versicherer die Deckungszusage verweigern, kann der Rechtsschutzversicherte mit Hilfe seines Anwaltes zunächst einen sog. Stichentscheid herbeizuführen. Dieser ist für beide Seiten bindend und die Kosten werden vom Versicherer getragen. Schließlich besteht für den Rechtsschutzversicherten die Möglichkeit, eine Deckungsklage gegen die Rechtsschutzversicherung einzureichen.

Anwaltliche Beratung der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte im Versicherungsrecht

Unsere Rechtsanwälte haben sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Seit mehreren Jahren beraten und vertreten wir deutschlandweit erfolgreich Mandanten bei der Auseinandersetzung mit ihren Versicherungsgesellschaften.

In mehreren Hundert Fällen ist es unseren Anwälten gelungen, ihren Mandanten zu ihrem (Widerspruchs-)Recht zu verhelfen. Gerade im Bereich der Altersvorsorge mit Renten- oder Lebensversicherungsverträgen gibt es in der Rechtsprechung verbraucherfreundliche Entwicklungen. Dies gilt auch für die Basis-Rentenversicherungsverträge wie „Rürup-Rente“ und „Riester-Rente“. In etlichen Fällen konnten wir für unsere Mandanten nicht nur die verlustlose Auflösung des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages durch einen Widerspruch/Rücktritt erreichen, sondern konnten darüber hinaus sogar einen Gewinn erzielen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, prüfen wir gern mit einer kostenlosen anwaltlichen Ersteinschätzung. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns selbstverständlich um die Einholung der erforderlichen Deckungszusage. Hierbei können Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Rechtsschutzversicherern profitieren. Unsere realistischen Einschätzungen Ihrer Erfolgsaussichten überzeugen im Regelfall die Versicherer.
Im Falle von Unstimmigkeiten scheuen wir aber auch nicht die Auseinandersetzung mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und können Ihnen mit einem Stichentscheid oder einer Deckungsklage zu Ihrem Recht verhelfen. Getreu unserer Beratungsphilosophie werden diese Schritte aber nur dann eingeleitet, wenn diese für Sie wirklich sinnvoll sind.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!