Verbraucherschutz: Unsere Beratungsthemen für Verbraucher
Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät und vertritt seit vielen Jahren Verbraucher im Bereich des Bankrechts, Kapitalanlagerechts und Versicherungsrechts.
Wir machen uns für Sie stark, um Ihre Ansprüche gegen Banken, Anlageberater, Anlagevermittler, Versicherungen oder sonstige Akteure der Finanzindustrie durchzusetzen.
Unter anderem helfen wir Ihnen bei den folgenden Beratungsthemen.
Altersvorsorge/Rentenversicherung
Viele Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung enttäuscht und haben den Wunsch, diese vorzeitig zu beenden.
Die langfristigen Verträge vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Bei den Rentenversicherungsverträgen zur „Basis-Rente“ wie „Rürup-Rente“ oder „Riester-Rente“ ist eine Kündigung zudem gar nicht erst möglich.
Unsere Anwälte haben sich auf darauf spezialisiert, Auswege aus den Rentenversicherungsverträgen zu finden. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung (z. B. durch Widerruf, Beitragsfreistellung oder durch die Geltendmachung von Schadensersatz) bestehen können.
Online Banking Betrug
Die Betrugsfälle beim Online Banking häufen sich. Immer öfter stellen Bankkunden mit großem Schrecken fest, dass ihr Konto ohne ihre Veranlassung mit Summen in beträchtlicher Höhe belastet wurde.
Die Banken stellen sich meist quer und sind nicht ohne weiteres bereit, den entstanden Schaden auszugleichen. Mit unseren Anwälten haben Sie einen im Umgang mit Banken sehr versierten Partner an Ihrer Seite. Wir verfügen über die fachliche Expertise und das nötige Durchhaltevermögen, Ihre Erstattungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Zum Beratungsthema „Online Banking Betrug“
Schufa
Viele Vertragsabschlüsse sind von einer „reinen“ Schufa-Auskunft abhängig. Enthält diese einen negativen Schufa-Eintrag, ist der Abschluss von Miet-, Mobilfunk- oder online Kaufverträgen auf Rechnung nahezu unmöglich. Dies ist besonders ärgerlich und nicht hinzunehmen, wenn der negative Eintrag unberechtigt erfolgte.
Alles rund um das Thema „Schufa“ und welche Möglichkeiten für Sie im Falle eines negativen Schufa-Eintrages bestehen, haben wir Ihnen in unserem Beratungsthema „Schufa“ zusammengestellt.
Geschädigte Kapitalanleger
Haben Sie eine Kapitalanlage getätigt, die weit hinter Ihren Erwartungen zurückbleibt oder gar zum Totalverlust geführt hat?
Seit vielen Jahren berät und vertritt die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte private und institutionelle Anleger bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen der Kapitalanlage.
Mit unserem Beratungsthema „geschädigte Kapitalanleger“ erhalten Sie sämtliche Informationen zum Anlegerschutz. Insbesondere stellen wir Ihnen dar, welche Handlungsmöglichkeiten Sie als geschädigter Kapitalanleger haben.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!
Unsere Anwälte
Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG