IT-Störungen bei Bankdienstleistungen Rechtsberatung durch die Kanzlei von Ferber Langer Rosowski

Störungen in der IT bei mehreren Banken beeinträchtigen das Online Banking und Bankdienstleistungen

In letzter Zeit ist es vermehrt zu Störungen in den IT-Systemen von Banken und damit zu erheblichen Beeinträchtigungen einiger Bankdienstleistungen gekommen.

Nicht immer sind kriminelle Hacker-Angriffe Auslöser für derartige Störungen. Neben Cyberangriffen führen auch technische IT-Probleme zu Störungen im Bankbetrieb. Diese sind zum großen Teil ebenfalls mit unangenehmen Folgen für die Bankkunden verbunden.

Hier erfahren Sie, bei welchen Bankdienstleistungen es in letzter Zeit zu Störungen gekommen ist und welche Rechte Ihnen als betroffener Kunde möglicherweise zustehen können.

Betroffene Banken und Gründe für Störungen

Cyberangriffe im Bereich des Online Banking und auch allgemeine IT-Störungen, die Auswirkungen auf die Bankdienstleistungen haben, können bei sämtlichen Kreditinstituten auftreten.

Betroffene Banken

Kein Bankinstitut ist vor einem Angriff auf seine IT-Sicherheit gefeit. So sind z. B. Banken wie die Deutsche Kreditbank (DKB), Targobank, Direktbank ING und Comdirect in der Vergangenheit wegen Cyberangriffen in die Schlagzeilen geraten.

Da die Europäische Zentralbank eine wachsende Gefahr von Cyberangriffen sieht, hat sie Anfang 2024 für über 100 Kreditinstitute ihren ersten Stresstest zu Cyberrisiken („Cyber Resilience Stress Test“) gestartet.

Aber auch mit sonstigen Störungen in den IT-Systemen haben sämtliche Banken zu kämpfen. Hat ein Kreditinstitut ihre IT-Prozesse auf einen externen Dienstleister übertragen oder nimmt eine Migration der IT-Systeme vor, führt dies meist zu vermehrten Störungen bei den Bankdienstleistungen. So sind seit 2023 insbesondere die Deutsche Bank Töchter Postbank und DSL-Bank in ganz erheblicher Weise von Störungen in ihren IT-Systemen betroffen.  Zu den technischen Problemen und Servicemängeln bei der Postbank.

Gründe für Störungen

Es gibt mehrere Gründe, weshalb es für die Bankkunde zu Störungen in ihrem Online Banking oder bei Bankdienstleistungen kommen kann.

Hacker-Angriffe und Online Banking Betrug

Stellt die Bank beispielsweise einen Hacker-Angriff auf Ihre IT-Systeme fest, wird sie z. B. durch entsprechende Kontosperrungen eine Abwehr des Angriffs versuchen. Eine solche Kontosperrung dient der Sicherheit des Kontoinhabers, kann aber dennoch mit unangenehmen Folgen für den Bankkunden verbunden sein.

Ist der Kontoinhaber Opfer eines Online Banking Betruges geworden, kann der finanzielle Schaden schnell in die Tausende Euro gehen.

Nicht nur die bankeigenen IT-Systeme sind etwaigen Hackerangriff ausgesetzt. Werden IT-Dienstleistungen von dem Kreditinstitut auf Dritte übertragen, können Bankkunden auch durch Cyperattacken auf diese IT-Dienstleister geschädigt werden.

So kam es z. B. im Sommer 2023 zu einem Datenleck bei dem Dienstleister Majorel Deutschlang GmbH. Diese hat über ihre 100-Prozent-Tochter „Kontowechsel24.de“ die Aufgabe, Bankkunden beim Wechsel von einem Kreditinstitut auf das andere zu unterstützen. Bankkunden u. a. der Direktbank ING, Comdirect, Deutsche Bank und Postbank waren von dieser Sicherheitslücke betroffen. Die Kunden wurden aufgefordert, ihre Konten auf verdächtige Abbuchungen zu überprüfen.

Sonstige Störungen der IT-Systeme

Neben den Störungen, die auf kriminellen Handlungen basieren, kommt es zur Zeit aber auch immer häufiger zu technischen Problemen in den IT-Systemen der Kreditinstitute. Dies gerade auch, wenn die Bank Dritte als IT-Dienstleister einsetzt.

Diesbezüglich machen weiterhin die Postbank sowie die DSL-Bank in negativer Weise von sich reden. Als Töchterunternehmen der Deutschen Bank sollten deren IT-Systeme auf das der Deutschen Bank übertragen werden. Diese IT-Migration stellt offenbar eine besondere Herausforderung dar, die nach wie vor mit Schwierigkeiten und zahlreichen Pannen verbunden ist.

Massive Folgen für die Kunden

Für die Kunden der betroffenen Banken haben die Störungen in den IT-Systemen zum Teil massive Konsequenzen in den unterschiedlichsten Bereichen.

Kontosperrung und deren Auswirkungen

Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen.

Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben.

Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. Weitere Informationen zum negativen Schufaeintrag.

Probleme bei DSL-Bank und deren Kunden bei Baufinanzierungen

In jüngster Vergangenheit kam es insbesondere bei dem Baufinanzierer DSL-Bank wegen IT-Störungen und erheblichen Serviceproblemen zu drastischen Folgen im Bereich der Baufinanzierung.

Aber auch Kunden anderer Institute machten entsprechende negative Erfahrungen.

Nichtbegleichung notwendiger Rechnungen im Rahmen einer Baufinanzierung

Viele Kunden berichten von Vorfällen, in denen die Bank die von ihren Kunden im Rahmen einer Baufinanzierung eingereichten Rechnungen von Baufirmen ohne weitere Informationen nicht beglichen hat.

Die Begleichung der Rechnung ist für den Baufortschritt zwingend notwendig. Die Folgen für die Darlehensnehmer sind daher fatal: Die Kunden befanden sich ohne eigenes Zutun in einem Mahnverfahren, die Baufirmen stellten ihre Bauarbeiten ein, so dass es zu einem unvorhergesehenen Baustopp kam.

 

Verzögerungen in der Bearbeitung von Baufinanzierungs-Auszahlungen

Auch bei der Bearbeitung von Baufinanzierungs-Auszahlungen ist es in der Vergangenheit zu Verzögerungen gekommen.

Dies kann für den Darlehensnehmer u. a. bedeuten, dass er den Kaufpreis seiner Immobilie nicht fristgerecht begleichen kann, Verzugszinsen zu zahlen hat, sein Einzugstermin in weite Ferne rückt und er möglichweise für eine räumliche Zwischenlösung sorgen muss.

 

Keine Erteilung der Löschungsbewilligung nach Immobilienverkauf

Probleme gibt es für Kunden auch bei der für die Abwicklung eines Immobilienverkaufs notwendige Erteilung der Löschungsbewilligung.

Der Kreditnehmer einer Baufinanzierung benötigt diese, damit das für die Baufinanzierung zur Sicherheit im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht gelöscht werden kann. Bevor das Grundpfandrecht im Grundbuch nicht gelöscht ist, kann der ehemalige Kreditnehmer und Verkäufer der Immobilie diese nicht übertragen. Hat der Darlehensnehmer beispielweise seine von der Bank finanzierte Immobilie verkauft, benötigt er für die lastenfreien Übertragung die Löschungsbewilligung seiner Bank. Er wird den Kaufpreis so lange nicht vom Käufer erhalten, bis das Grundpfandrecht aus dem Grundbuch gelöscht ist.

Dies kann zahlreiche negative Folgen nach sich ziehen. Möglicherweise fordert die Bank vom Darlehensnehmer weiterhin Kreditraten, eine eventuelle zusätzliche Miete ist zu bezahlen oder der Verkäufer kann nun selbst den Kaufpreis einer möglichen neuen Immobilie nicht begleichen.

Auch beim Käufer der Immobilie kann es zu erheblichen Nachteilen kommen, wenn die Löschungsbewilligung nicht erteilt wird. Beispielsweise droht ihm die Zahlung von Bereitstellungszinsen, wenn er das Darlehen zum Erwerb der Immobilie nicht vereinbarungsgemäß, sondern verspätet abruft.

 

Nichtfreigabe von Kreditsicherheiten bei Kreditablösung

Bankkunden berichten auch davon, dass ihre Kreditsicherheiten (z. B. Lebensversicherungen) im Falle einer Kreditablösung von Banken nicht freigegeben wurden und sie oft monatelang auf die Ablösung ihrer Kredite warten mussten. Die Folgen decken sich mit den oben bereits beschriebenen.

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Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Reaktion und Empfehlungen für Kunden

Sollten auch Sie Ungereimtheiten auf Ihrem Bankkonto feststellen oder mit Problemen bei Bankdienstleistungen zu kämpfen haben, sollten Sie sich über Ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Zum einen ist zu klären, ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes geboten ist. Zum anderen ist zu ermitteln, ob Ihnen wegen der aufgetretenen Störungen ein finanzieller Schaden entstanden ist, den Sie gegen das Kreditinstitut geltend machen können.

Einschaltung eines Rechtsanwalts

Bankkunden klagen insbesondere darüber, dass sie keine Reaktion von den Banken erhalten, so dass ihr Problem nicht gelöst wird.

Um der Kundenbeschwerde einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen, halten wir die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes für sinnvoll. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die über einen Rechtsanwalt eingereichten Beschwerden deutlich schneller bearbeitet wurden.

Beratung über mögliche Schadensersatzansprüche

Ferner empfehlen wir Ihnen, Ihren Sachverhalt in Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen.

Die Auswirkungen der IT-Störungen sind teilweise sehr komplex. Ein auf das Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, einen Überblick über die Reichweite des finanziellen Schadens zu bekommen. Er wird sie zudem dahingehend beraten, ob das Kreditinstitut für die einzelnen Schadenspositionen einzustehen hat.

Sollten Ihnen ein Schaden entstanden sein, sollte dieser möglichst zeitnah bei dem jeweiligen Kreditinstitut angezeigt werden. Auch hierfür empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Beratung bei Störungen von Bankdienstleistungen – unsere anwaltliche Unterstützung

Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte ist auf das Bankrecht spezialisiert.

Wir unterstützen Sie gern mit unserer rechtlichen Expertise, wenn Sie Probleme bei Ihren Bankdienstleistungen feststellen.

Nach Prüfung des Sachverhaltes werden wir Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten beraten. Hierbei steht für uns Ihre Kosten-Nutzen-Analyse im Vordergrund.

Sollte ein Vorgehen gegen Ihre Bank erforderlich sein, werden wir uns mit unseren fundierten Erfahrungen im Umgang mit Banken für Ihre Interessen einsetzen.

Nehmen Sie gern Kontak zu uns auf – wir freuen uns, Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen zu können!

Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

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