Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

Der digitale Wandel hat längst auch Einzug in den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten.

Wenn auch Sie an der Digitalisierung Ihres Vertriebes interessiert sind, können Sie hier wichtige Informationen zum digitalen Vertrieb von Finanzprodukten erhalten.

 

Finanzvertrieb: Eine Übersicht

Haben Sie als Unternehmen ein überzeugendes Finanzprodukt zur Unternehmensfinanzierung entwickelt und aufgesetzt, kommt es entscheidend auf die erfolgreiche Platzierung und damit auf den Produktvertrieb an.

Produktvertrieb: analog und digital

Der Vertrieb eines Finanzproduktes kann auf analogem oder auf digitalem Weg erfolgen.

Beim klassisch analogen Produktvertrieb erfolgt die Produktberatung in Form eines persönlichen Treffens mit dem jeweiligen Berater oder Vermittler. Auch der Vertragsabschluss erfolgt auf analogem Weg, indem die einzelnen Vertragsdokumente körperlichen ausgetaucht und von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Die Ausgestaltung des digitalen Vertriebes kann in unterschiedlicher Ausprägung erfolgen:

  • Es besteht die Möglichkeit, den Vertragsabschluss mit dem Kunden zu digitalisieren und die Produktberatung weiterhin analog stattfinden zu lassen. Über eine entsprechende Software/Internetlösung („digitale Antragsstrecke“) zeichnet der Kunde das Produkt. Alle erforderlichen Schritte des Vertragsabschlusses wie Abgabe der Vertragserklärung, Legitimation und Zahlung etc. erfolgen digital.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nicht nur den Vertragsabschluss zu digitalisieren, sondern auch die Produktberatung dem Kunden digital (online) anzubieten. Hierfür ist eine Software/Internetlösung erforderlich, die eine solche digitale Beratung ermöglicht.

Digitaler Wandel: Die Zukunft des digitalen Vertriebs

Die Zukunft des Finanzvertriebs liegt verstärkt auf dem digitalen Weg.

Die Möglichkeit der praktischen digitalen Zeichnung von Finanzprodukten – also die Abwicklung des Vertragsabschlusses – setzen viele Verbraucher im Zeitalter von Online Banking und Online Shopping voraus.

Ob der Vertrieb in absehbarer Zeit ausschließlich digital erfolgen wird, bleibt abzuwarten. So schätzen viele Kunden noch immer eine persönliche Beratungssituation.

Dennoch hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch fortschrittliche technische Lösungen ein (Beratungs-)Gespräch in digitaler Weise stattfinden und dadurch aufwendige „Reisezeit“ vermieden werden kann. Ein digitales Meeting ist inzwischen selbstverständlich und gehört nahezu zu jedermanns Alltag.

Diese Entwicklung macht auch vor dem Ablauf von Beratungsprozessen nicht halt. Immer mehr Menschen stehen einer digitalen Beratung positiv gegenüber, wenn sie nicht das Anbieten einer digitalen Beratung sogar inzwischen erwarten.

Die Abwicklung einiger innovativer Finanzierungsmethoden wie z. B. die Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne oder eines Initial Coin Offering setzen den digitalen Vertrieb sogar voraus und erfolgen ausschließlich auf diesem Weg.

Digitale Vertriebsprozesse Vorteile

Der digitale Wandel stellt sämtliche Vertriebsprozesse auf den Prüfstand. Viele Schritte lassen sich beim Vertrieb von Finanzprodukten vereinfachen und durch eine Digitalisierung deutlich verschlanken. Durch die Transformation entstehen somit erhebliche Kosteneinsparungen.

Weitere Vorteile einer digitalen Transformation sind u. a.:

  • Verbesserung des Kundenservices (die digitale Plattform ist von überall zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar)
  • Verbesserung der Kundenakquise
  • digitale Anleger-/Kundenverwaltung
  • Vermeidung eines Wettbewerbsnachteils, da immer mehr Finanzunternehmen einen digitalen Vertrieb anbieten.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Rechtliche Voraussetzungen für den digitalen Vertrieb

Wie der analoge Finanzvertrieb unterliegt auch der digitale Vertrieb von Finanzprodukten zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb sind zwingend erforderlich. Werden die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der digitale Vertrieb mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden und es drohen entsprechende Sanktionen durch die BaFin. Zu den rechtlichen Vorschriften gehören insbesondere die Regelungen nach der Finanzanlagen-Vermittlerverordnung (FinVermV) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Ferner sind Vorschriften zu beachten, die der deutsche Gesetzgeber an die Produktunterlagen stellt.

Beratung bei digitalem Finanzvertrieb – unsere anwaltliche Unterstützung

Die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte haben bereits mehrere Unternehmen bei der Digitalisierung des Finanzvertriebs beraten und unterstützt.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen Interesse an einer digitalen Transformation für den Vertrieb von Finanzprodukten haben oder ein Finanzprodukt digital vertreiben wollen, ist eine frühzeitige Einbinden einer anwaltlichen Beratung unbedingt zu empfehlen.

Wir empfehlen, die rechtliche Beratung bereits für die Konzeptionierung der benötigten IT-Lösung/Software für den digitalen Vertrieb einzuholen. Die Haftungsrisiken lassen sich nur dann vermeiden, wenn die zum Einsatz kommende IT-Lösung/Software rechtssicher konzeptioniert ist und die bestehenden zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Mit unserer anwaltlichen Unterstützung erhalten Sie u. a. von uns:

  • Beratung über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Digitalisierung
  • Einholung aufsichtsrechtlich notwendiger Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Lizenzen
  • rechtssichere Gestaltung der notwendigen Verträge.

Schließlich verfügen wir über ein Netzwerk mit Partnern, die für die Umsetzung Ihres geplanten Vorhabens in Bezug auf IT, Technik, Vertrieb etc. möglicherweise benötigt werden. Dieses Netzwerk stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns, Sie bei der Digitalisierung zu unterstützen!

Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

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