Unsere Beratungsthemen für Unternehmen
Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät startup-Unternehmen sowie klein und mittelständische Unternehmen („KMU“) insbesondere im Bereich des Kapitalmarktrechts.
Für die Realisierung von Geschäftsideen oder zur Umsetzung von Investitionsvorhaben benötigen Unternehmen Kapital. Unsere Anwälte begleiten den gesamten Prozess der Kapitalbeschaffung. Diesem Prozess entsprechend bieten wir u. a. die folgenden Beratungsthemen für Sie als Unternehmer.
Kapitalbeschaffung: Finanzierungsformen zur Unternehmensfinanzierung
In unserem Beratungsthema „Kapitalbeschaffung: Finanzierungsformen zur Unternehmensfinanzierung“ erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen bei der Kapitalbeschaffung zur Verfügung stehen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den alternativen und innovativen Finanzierungsformen wie z. B. Crowdfunding und der Durchführung eines Initial Coin Offering („ICO“).
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BaFin-Angelegenheiten: Vorgaben der Finanzaufsicht
Mit unserem Beratungsthema „BaFin-Angelegenheiten: Vorgaben der Finanzaufsicht“ erhalten Sie Informationen über die relevanten aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Platzierung und den Vertrieb von Kapitalanlagen (Finanzprodukten). Für eine rechtssichere Unternehmensfinanzierung/Projektfinanzierung ist zwingend erforderlich, dass diese Vorschriften erfüllt werden und z. B. erforderliche Genehmigungen, Lizenzen oder Gestattung rechtzeitig eingeholt und notwendige Prospekte erstellt werden.
Die Finanzaufsicht betrifft darüber hinaus inzwischen immer mehr Unternehmen, die sich von der Finanzaufsicht gar nicht betroffen fühlen. Unser Beratungsthema beinhaltet daher auch aufsichtsrechtliche Aspekte für sonstige Geschäfte, die z. B. ein Bezahlsystem oder Cash-Back-Programme enthalten sollen.
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Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten
Unser Beratungsthema „Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten“ gibt Ihnen Informationen über den digitalen Wandel im Vertrieb. Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, den gesamten Beratungsprozess über das jeweilige Finanzprodukt zu digitalisieren. Oder Sie sind daran interessiert, die vollständige Abwicklung des Produktverkaufs (Produktauswahl, Zeichnung des Produktes, Zahlungsabwicklung etc.) digital durchzuführen.
In jedem Fall muss der digitale Vertrieb zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, um weitgehende Haftungsrisiken zu vermeiden.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!
Unsere Anwälte
Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG