Rechtsgebiete

Rechtsgebiete – Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte haben sich auf die Rechtsgebiete Bankrecht, Kreditrecht, Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert.

Auf diesen Rechtsgebieten liegen seit jeher die Schwerpunkte unserer Tätigkeit, so dass wir über langjährige Beratungs- und Vertretungserfahrungen verfügen. Diese bringen wir gern auch für die Lösung Ihres Rechtsproblems ein.  

Bankrecht

Kapitalanlagerecht

Kapitalmarktrecht

Kreditrecht

Versicherungsrecht

Bankrecht

Zum Bankrecht gehören sämtliche Themen und Probleme, die innerhalb der Geschäftsbeziehung mit einer Bank entstehen können.

Nahezu jeder verfügt über ein Girokonto, um den Zahlungsverkehr praktisch abwickeln zu können. Ärgerlich wird es, wenn es hier zu Problemen oder gar Missbrauch kommt. Aktuell nehmen beispielsweise die Fälle des Online Banking Betruges immer mehr zu. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, dass Sie nicht auf dem Ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben.

In letzter Zeit kommt es verstärkt zu  IT-Störungen bei Bankdienstleistungen. Dies kann unterschiedliche Gründe und unterschiedliche Auswirkungen haben. Sofern die IT-Probleme unmittelbar einzelne Bankdienstleistungen betreffen, kann dies zu massiven Folgen bei den Bankkunden führen. Wir setzen uns gegenüber Ihrer Bank für Ihre Interessen und für die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ein.

Ebenso häufen sich derzeit die Probleme wegen negativer Schufaeinträge. Bei einem  unberechtigten bzw. fehlerhaften negativen Schufaeintrag besteht dringender Handlungsbedarf. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist dabei in der Regel von entscheidendem Vorteil.

Neben unserer fachlichen Expertise bringen wir unsere fundierte Erfahrung im Umgang mit Banken bzw. mit der Schufa für Sie ein. Unsere Rechtsanwälte verfolgen das Ziel, Ihre Interessen als starker Partner zu vertreten, damit Sie sich nicht einer vermeintlich übermächtigen Bank ausgeliefert sehen.

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Kreditrecht

Das Kreditgeschäft ist ein elementarer Baustein einer Bank. Auseinandersetzungen des Darlehensnehmers und seinem Kreditinstitut können schnell eine existentielle Bedeutung bekommen.

Wird ein Kredit durch die Bank gekündigt, hängen die weiteren Folgen auch entscheidend vom Verhalten des Kreditnehmers ab. Eine rechtliche Beratung zu den Handlungsmöglichkeiten und eine anwaltliche Vertretung durch einen entsprechenden Fachanwalt stärken regelmäßig die Position des Bankkunden.

Ebenso sollte ein im Kreditrecht versierte Anwalt zu Rate gezogen werden, wenn es um die vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrages durch den Darlehensnehmer selbst geht.

Gerade bei der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages ist die Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensnehmer von wesentlicher Relevanz. Die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte beraten Sie, wie Sie die meist teure Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, reduzieren oder sogar zurückfordern können.

Viele Finanzierungsvorhaben werden u. a. durch eine KfW-Förderung realisiert. Nicht selten kommt es bei der Antragstellung durch die jeweilige Hausbank zu Problemen bei den KfW-Förderkrediten, die zu erhebliche Nachteilen für den Darlehensnehmer führen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche.

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Kapitalanlagerecht

Der Anlegerschutz gehört zu den Fachgebieten unserer Rechtsanwälte. Bereits mehreren tausend Anlegern (privaten wie institutionellen Anlegern) konnten die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte ihr verlorenes Geld aus einer gescheiterten Kapitalanlage z. B. in Form von Schadensersatz wegen Falschberatung und/oder aus Prospekthaftung zurückholen. Weitere Informationen zu unserem Beratungsthema „Geschädigte Kapitalanleger“

Neben den klassischen Anlageprodukten wie offene Fonds, Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Zertifikate, Genussrechte oder Schuldverschreibungen gehören auch die Produkte des grauen Kapitalmarktes wie geschlossene Fonds, Direktinvestments oder tokenbasierte Vermögensanlagen zu unserem Beratungsportfolio.

Lässt sich außergerichtlich keine Lösung finden, scheuen wir die gerichtliche Auseinandersetzung mit Anlageberatern, Anlagevermittlern oder Initiatoren nicht. Hier kommt neben einer Individualklage wegen einer fehlerhaften Beratung oder Vermittlung auch die Durchführung eines Kapitalanlegermuster-Verfahrens wegen unrichtiger oder unvollständiger Vertriebsunterlagen in Betracht.

Im Vordergrund steht bei unserer Beratung und Vertretung eine Kosten-Nutzen-Abwägung, damit Ihnen nicht unnötig ohne Vorliegen nennenswerter Erfolgsaussichten weitere Kosten im Zusammenhang entstehen.

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Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) auf dem Fachgebiet des Kapitalmarktrechts.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen für Ihre Geschäftsidee oder Ihr Investitionsvorhaben Kapital benötigen, stehen Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensfinanzierung.

Bereits bei der Auswahl des Finanzierungsinstruments sind rechtliche Besonderheiten zu beachten wie auch bei der tatsächlichen Produktplatzierung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unternehmensfinanzierung sämtlichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht und damit rechtlich auf sichere Beine gestellt wird.

Sofern Sie an alternativen und innovativen Finanzierungsformen wie Crowdfunding oder eine Finanzierung durch tokenbasierte Finanzinstrumente interessiert sind, stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei als entsprechend spezialisierte Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Darüber hinaus verfügen unsere Anwälte über eine große fachliche Expertise, wenn es darum geht, den Vertrieb von Finanzprodukten zu digitalisieren.

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Versicherungsrecht

Die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte sind auf das Fachgebiet des Versicherungsrechts spezialisiert.

Viele Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Verträge zur Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung für ihre Altersvorsorge enttäuscht und suchen einen Ausweg aus den langfristigen Verträgen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Ihren Ausstiegsmöglichkeiten aus Ihrer Altersvorsorge/Rentenversicherung.

Gerade auch die Verträge für die Basis-Rente („Riester-Rente“ und „Rürup-Rente“) halten häufig nicht das, was bei Abschluss versprochen wurden. Im Gegenteil: die Basis-Rentenversicherungsverträge sind mit erheblichen Nachteilen verbunden, die vielen nicht bekannt sind.

Für zahlreiche Mandanten haben unsere Rechtsanwälte ein vorzeitiges Ende durch einen erfolgreichen Widerruf/Widerspruch der starren und kaum lukrativen Rentenversicherungsverträge bzw. Lebensversicherungsverträge erreicht. Ein erfolgreicher Widerruf bringt zudem den Vorteil, dass die Versicherung zur Zahlung eines Nutzungsersatzes verpflichtet sind. Dadurch kann es möglich sein, dass Sie nicht nur Ihre eingezahlten Beiträge, sondern noch etwas mehr von Ihrer Versicherung erhalten werden.

Wir beraten Sie gern, welche rechtlichen Möglichkeiten für eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages zur Rentenversicherung / Lebensversicherung in Betracht kommen.

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Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Beratungsthemen für Verbraucher

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:

  • Schufa
  • Online Banking Betrug
  • IT-Störungen bei Bankdienstleistungen
  • Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank
  • vorzeitige Beednigung von Darlehensverträgen
  • Probleme bei KfW-Förderkrediten
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
  • Geschädigte Kapitalanleger

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Beratungsthemen für Unternehmen

Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.

Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:

  • Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
  • Crowdfunding
  • Tokenbasierte Finanzinstrumente
  • BaFin-Angelegenheiten
  • Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

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Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Urteile und interessante Neuigkeiten im Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht

Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Mehr zu Karl-Georg von Ferber (Verlinkung)

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Mehr zu Dr. Oliver Rosowski (Verlinkung)

Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Mehr zu Dr. Tilman Langer (Verlinkung)

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

Mehr zu Ulrike Rosowski (Verlinkung)

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    Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung prüfen wir gern, ob eine Kostenübernahme durch diese in Betracht kommt. Hierzu brauchen wir ein Scan oder ein Foto Ihres Versicherungsscheins oder der letzten Rechnung Ihrer Versicherung.

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      Kontosperrung und deren Auswirkungen

      Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG