Die Postbank war zu einer Erstattung der Beträge zunächst nicht bereit. Nach eingereichter Klage hat die Postbank unserem Mandanten nun seine Klagforderung sowie die Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe ausgeglichen.
Kontosperrung und der Beginn des Rechtsstreits
Als sich unser Mandant in sein Online Banking Konto einloggen wollte, stellte er fest, dass dieses gesperrt war. Erst auf seine Nachfrage hin teilte ihm die Postbank mit, dass die Bank die Kontosperrung veranlasst hatte. Der Grund für die Kontosperrung sei der Umstand, dass das Konto unseres Mandanten gehackt worden war.
Die Postbank hatte sich nicht dazu veranlasst gesehen, ihren Kunden von sich aus über das Konto-Hacking und die daraus resultierende Kontosperrung zu informieren.
In der Folge wurde unser Mandant auf mehrere Abbuchungen in Höhe von jeweils 100 EUR aufmerksam. Diese Überweisungen waren von ihm nicht getätigt worden.
Mit mehreren Telefonaten und Schreiben bat unser Mandant die Postbank um Aufklärung, wie es zu den von ihm nicht autorisierten Abbuchungen kommen konnte. Ferner forderte er die Postbank zur Erstattung der abgebuchten Beträge auf. Eine solche Erstattung lehnte die Postbank ab. Eine Aufklärung der Geschehnisse erfolgte nicht.
Die Erlebnisse unseres Mandanten entsprechen den Erfahrungen, die zahlreiche Postbankkunden derzeit auf Grund von technischen Problemen und Servicemängeln bei der Postbank machen.
Der außergerichtliche Weg
Nach den vergeblichen Versuchen unseres Mandanten, die Postbank zur Erstattung zu veranlassen, beauftragte er unsere Rechtsanwälte mit der Vertretung seiner Interessen.
Auch nach unserer anwaltlichen außergerichtlichen Aufforderung, lehnte die Postbank die Erstattung der abgebuchten Beträge ab. Trotz des von der Postbank selbst eingeräumten Konto-Hackings, beharrt sie auf dem Standpunkt, im Fall unseres Mandanten keine Sicherheitsfehler im Online Banking entdecken zu können. Nach Auffassung der Postbank seien die Überweisungen korrekt mit einem Sicherheitsverfahren autorisiert worden.
Die Klage gegen die Postbank
Um unserem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, reichten wir eine entsprechende Zahlungsklage bei Gericht gegen die Postbank ein.
Unserer Auffassung nach hat unser Mandant einen Anspruch auf Erstattung der abgebuchten Beträge nach § 675 u BGB. Danach ist die Bank verpflichtet, dem Kontoinhaber den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.
Das Ergebnis unseres Rechtsstreits
Die erste Reaktion der Postbank als Beklagte fiel für unseren Mandanten sehr positiv aus: Die Postbank hat unserem Mandanten die mit der Klage geltend gemachten Forderungen vollumfänglich ausgeglichen. So hat unser Mandant von der Postbank eine Zahlung erhalten, die nicht nur die von seinem Girokonto abgebuchten Beträge, sondern zudem auch die ihm zustehenden Verzugszinsen sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten abdeckt.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass sich ein hartnäckiges Vorgehen lohnt und Rechtspositionen nicht vorschnell aufgegeben werden sollten.
Unsere anwaltliche Unterstützung
Sollten auch Sie Opfer eines Online Banking Betruges geworden sein bzw. unberechtigte Verfügungen auf Ihrem Konto festgestellt haben, wenden Sie sich gern an uns.
Unsere auf das Bankrecht spezialisierten Anwälte bringen ihre langjährigen Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Banken auch in Ihrem Fall ein.
Ihre Unterlagen können Sie mit dem nebenstehenden Dokumenten-Upload direkt an uns senden oder Sie erreichen uns auf den üblichen Kontaktwegen.
Nach einer unverbindlichen rechtlichen Ersteinschätzung klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Unserer Beratungsphilosophie entsprechend steht für uns hierbei Ihre Kosten-Nutzen-Analyse maßgeblich im Vordergrund.
Nehmen Sie gern Kontakt auf – wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unserer Expertise zu Ihrem Recht verhelfen können.
Bildnachweis: Westlight by stock.adobe.com