Rechtsanwältin Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin Ulrike Rosowski verstärkt seit 2020 das Anwaltsteam der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Als gelernte Bankkauffrau und aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin in einem Hamburger Kreditinstitut verfügt Rechtsanwältin Rosowski über fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bankrecht. Diese nützlichen Fachkenntnisse sind für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in bankrechtlichen Themen von großem Vorteil.
Daneben liegt die ausgewiesene Expertise von Rechtsanwältin Rosowski im Vertragsrecht. Sie berät und unterstützt Mandanten bei der Erstellung von Verträgen und Entwicklung von Vertragsstandards insbesondere im IT-Bereich, wie z. B. für Softwarelösungen im digitalen Vertrieb.
TÄTIGKEITSGEBIETE
- Bankrecht
- Vertragsrecht
- IT-Recht
- Zwangsvollstreckungsrecht
VITA
- 1996 bis 1998: Ausbildung zur Bankkauffrau bei einem Hamburger Kreditinstitut
- 1998 bis 2003: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
- 2003 bis 2005: Referendariat beim Oberlandesgericht in Celle
- 2005: Zulassung als Rechtsanwältin
- 2005 bis 2020 Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin in einem Hamburger Kreditinstitut
- Seit 2020: Rechtsanwältin in der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte
FREMDSPRACHEN
- Englisch
MITGLIEDSCHAFTEN
- Rechtsanwaltskammer Hamburg
Aktuelle Blogbeiträge von Ulrike Rosowski:
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