Die deutschen Gerichte setzen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um. Bereits mehrere Widerrufe von Autokreditverträgen haben vor Gericht nun Erfolg.
Stärkung der Verbraucherrechte durch EuGH
Im September 2021 hatte der EuGH den Verbraucherschutz mit seinen Entscheidungen vom 09.09.2021 (Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) gestärkt, indem er den Widerrufen von PKW-Finanzierungen zum Erfolg verholfen hat. Die Einzelheiten der Gerichtsentscheidung finden Sie hier: http://die-verbraucheranwaelte.com/widerruf-autokreditvertrag-eugh-staerkt-die-verbraucherrechte/.
Mit seiner Entscheidung kassierte der EuGH die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Widerrufe von PKW-Finanzierungen als verfristet angesehen hatte. Nach Ansicht des EuGH ist ein Widerruf noch möglich, da die Banken den Verbrauchern nicht sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben ordnungsgemäß mitgeteilt haben.
Die EuGH-Rechtsprechung wird bei sehr vielen PKW-Finanzierungen einschlägig sein. Dies hat zur Folge, dass bei all diesen Kreditverträgen nun eine Widerrufsmöglichkeit eröffnet ist.
Änderung der deutschen Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher
Inzwischen gehen die deutschen Oberlandes- und Landgerichte dazu über, dem EuGH in ihrer Rechtsprechung zu folgen. Die ersten gerichtlichen Urteile hierzu liegen vor: das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 02.11.2021, Az. 6 U 32/19, den Widerruf der Klägerin als wirksam angesehen. Das Landgericht Stuttgart hatte dies auf Basis der überholten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch anders entschieden. Auch das Landgericht Braunschweig ist zwischenzeitlich umgeschwenkt und hat mitgeteilt, dass es der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.
Gerade mit Stuttgart und Braunschweig haben zwei gewichtige Gerichtsstände die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH übernommen. Diese Gerichte sind für die Verbraucher deshalb so entscheidend, da sie für mehrere Autobanken örtlich zuständig sind. So befinden sich in Braunschweig neben dem Sitz der Volkswagen Bank auch die Sitze der Zweigniederlassungen der Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank. In Stuttgart sitzt die Mercedes-Benz Bank. Das Kerngeschäft dieser Autobanken liegt in der PKW-Finanzierung.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Gerichte die Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher ändern bzw. übernehmen werden.
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