
Kreditrecht
Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte ist auf die Beratung im Bereich des Kreditrechts spezialisiert.
Zum klassischen Kreditgeschäft gehören der Dispositionskredit, das Privatdarlehen und zur Finanzierung einer Immobilie das Immobiliardarlehen.
Gerade im Bereich des Kreditgeschäftes kommt es häufig zu Streitigkeiten mit der Bank. Diese Streitigkeiten sind ganz unterschiedlicher Natur.

Kreditkündigung durch Bank

Vorfälligkeitsentschädigung

Vorzeitige Beendigung Kreditvertrag

KfW-Förderkredite
Beendigung/Kündigung von Kreditverträgen
Bei einem Kreditvertrag handelt es sich meist um ein auf mehrere Jahre angelegtes Geschäftsverhältnis mit einem Kreditinstitut. Liegt dem Darlehen der Kauf einer Immobilie zu Grunde, kann die Laufzeit sogar Jahrzehnte betragen.
Während der Laufzeit kann es zu ganz unterschiedlichen Situationen kommen, in deren Folge sich der Darlehensnehmer von seinen Darlehensverpflichtungen befreien möchte.
Möglich ist auch, dass die Bank ein Interesse an einer Beednigung des Kreditvertrages hat und daher die Kündigung des Kredites ausspricht.
In beiden Fallgruppen entsteht regelmäßig ein rechtlicher Beratungsbedarf.
Beendigung des Kredites durch den Kreditnehmer
Sollten Sie sich vorzeitig von Ihrem Darlehensvertrag lösen wollen, empfiehlt sich zum Ausloten Ihrer Handlungsmöglichkeiten und deren jeweilige Konsequenzen eine vorherige anwaltliche Beratung.
Nähere Informationen in unserem Beratungsthema Vorzeitigen Beendigung von Kreditverträgen.
Kreditkündigung durch die Bank
Sofern die Bank Ihnen einen Kreditvertrag gekündigt hat, stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise und unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Banken gern zur Verfügung.
Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Bank ist in diesen Fällen regelmäßig von Vorteil.
Informationen zu unserem Beratungsthema Kreditkündigung durch die Bank.
Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wir stellen fest, dass es häufiger zu Problemen im Zusammenhang mit KfW-Förderkrediten kommt.
Werden Anträge zur Bewilligung von Fördermitteln nicht rechtzeitig gestellt, kann dies zu einem nicht unerheblichen Schaden beim Darlehensnehmer führen. Dieser ist meist gehalten, auf eine teurere Alternativfinanzierung zurückzugreifen.
Sofern die Bank ein Verschulden an der verspäteten Antragsstellung trifft, kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank in Betracht.
Weitere Informationen in unserem Beratungsthema Probleme bei KfW-Förderkrediten.
Vorfälligkeitsentschädigung
Häufig ist das Thema Rechtmäßigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung von großer Relevanz.
Sofern Sie sich vorzeitig von Ihrem Darlehen lösen möchten, wird die Bank von Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung kann diese schnell einen drei- bis vierstelligen Betrag ausmachen.
Allerdings gibt es Wege, mit denen Sie die Zahlung umgehen können. Besteht in Ihrem Fall z.B. ein Widerrufsrecht, so können Sie sich ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrem Darlehensvertrag lösen. Möglicherweise enthält Ihr Darlehensvertrag aber auch fehlerhafte Klauseln, so dass die Bank in Ihrem Fall keine Zahlung fordern darf.
Schließlich gibt es die Fälle, in denen die Bank die Höhe der Entschädigung falsch berechnet hat. Sollten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben, können Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen Ihre Bank geltend machen.
Mehr Informationen zu unserem Beratungsthema Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelte und Bearbeitungsgebühren
Es kann vorkommen, dass Ihre Bank Ihnen zu Unrecht Entgelte oder Bearbeitungsgebühren im Rahmen Ihres Darlehensvertrages In Rechnung gestellt hat.
Häufig wissen Bankkunden nicht, dass ihnen hier ein Rückzahlungsanspruch zusteht. Und die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs gegen die Bank kann sich für den Verbraucher oft als schwierig gestalten.
Die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt verleiht der Durchsetzung meist den erforderlichen Nachdruck.
Kreditsicherheiten
Ferner kann es zu Auseinandersetzungen über das Thema Kreditsicherheiten mit der Bank kommen. Möglicherweise haben Sie zur Absicherung Ihres Darlehens der Bank eine Sicherheit z. B. in Form einer Bürgschaft, Grundschuld oder Hypothek gestellt.
Wenn die Bank Sie daraus zu Unrecht in Anspruch nimmt oder die Freigabe Ihrer Sicherheiten verweigert, können wir Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten beraten.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Unsere Beratungsthemen für Verbraucher
Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:
- Schufa
- Online Banking Betrug
- IT-Störungen bei Bankdienstleistungen
- Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank
- vorzeitige Beednigung von Darlehensverträgen
- Probleme bei KfW-Förderkrediten
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
- Geschädigte Kapitalanleger

Unsere Beratungsthemen für Unternehmen
Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.
Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:
- Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
- Crowdfunding
- Tokenbasierte Finanzinstrumente
- BaFin-Angelegenheiten
- Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten
Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Mehr zu Karl-Georg von Ferber (Verlinkung)

Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
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Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
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Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
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Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG