Kapitalbeschaffung: Finanzierungsformen zur Unternehmensfinanzierung
Als Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens (“KMU“) oder als Gründer eines startup-Unternehmens stellt sich häufig die Frage nach der geeigneten Finanzierungsform, um das Kapital für das geplante Investitionsvorhaben zu beschaffen.
Neben den klassischen Finanzierungsformen bieten gerade auch die innovativen Formen der Kapitalbeschaffung wie z. B. das Crowdfunding oder die Ausgabe von Token im Rahmen eines Initial Coin Offering („ICO“) individuelle und attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.
Hier erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Finanzierungsformen zur Realisierung Ihrer Geschäftsidee.
Gründe der Kapitalbeschaffung
Für den Kapitalbedarf kann es unterschiedliche Gründe geben, wie z. B.:
- Gründung eines startup-Unternehmens
- Finanzierung eines innovativen Projektes
- Modernisierung/Optimierung von Geschäftsprozessen
- Überbrückung bei liquiden Engpässen
Die zur Verfügung stehenden Finanzierungsformen sind dabei so individuell wie der Kapitalbedarf selbst. Eine sorgfältige Auswahl und rechtssichere Ausgestaltung sind für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung entscheidend.
Finanzierungsformen
Als Unternehmensinhaber haben Sie die Wahl zwischen den klassischen Finanzierungformen wie z. B. Fremdfinanzierung durch Bankkredite oder Beteiligungsfinanzierung und den moderneren Finanzierungsformen wie z. B. das Crowdfunding oder der Durchführung eines Initial Coin Offerings („ICO“).
Fremdfinanzierung (Bankkredite)
Wenn ein Unternehmen Kapital benötigt, kann dies klassischer Weise durch Aufnahme eines Bankkredites beschafft werden. Das Unternehmen erhält über die Darlehensaufnahme Fremdkapital.
Das Kreditinstitut stellt in der Regel hohe Anforderungen an die Kreditvergabe wie z. B. die Vorlage von Bilanzen der letzten Geschäftsjahre und/oder Stellung von geeigneten Sicherheiten.
Gerade startup-Unternehmen fällt es schwer, diese Anforderungen zu erfüllen.
Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Form der Eigenfinanzierung. Das Unternehmen erhält durch eine Unternehmensbeteiligung eine Eigenkapitalerhöhung von außen. Diese Kapitalerhöhung kann durch den/die Gesellschafter oder durch andere Investoren vorgenommen werden.
Der Vorteil in der Beteiligungsfinanzierung liegt darin, dass die Eigenkapitalquote verbessert und dadurch die Kreditwürdigkeit erhöht wird. Dies kann sich vorteilhaft bei der Aufnahme von Bankkrediten auswirken.
Nachteilig ist, dass durch eine Aufnahme weiterer Gesellschafter auch das Mitspracherecht auf mehrere Köpfe verteilt wird. Außerdem sind die Kapitalkosten meist höher als bei einem Bankkredit.
Alternative Finanzierungsformen
Die Digitalisierung macht auch vor dem Thema der Kapitalbeschaffung nicht halt. Sie bietet Unternehmen ganz neue Möglichkeiten, mit alternativen Finanzierungsformen Kapital einzuwerben.
Die derzeit für Unternehmer interessantesten Unternehmensfinanzierungen sind das Crowdfunding/Crowdinvesting und die Durchführung eines Initial Coin Offering („ICO“).
Bei beiden Finanzierungsformen handelt es sich um eine Risikokapitalfinanzierung, bei der eine frühzeitige anwaltliche Begleitung anzuraten ist.
Tieferer Einblick in die Risikokapitalfinanzierung
Während sich das crowdfunding/crowdinvesting gerade bei startup-Unternehmen als innovative Form der Unternehmensfinanzierung bereits fest etabliert hat, gewinnt auch die Durchführung eines Initial Coin Offering („ICO“) zunehmend an Bedeutung.
Crowdfunding/Crowdinvesting
Über eine entsprechende Internetplattform bietet das kapitalsuchende Unternehmen die Finanzierung seines Investitionsvorhabens potentiellen Anlegern (Investoren) an. Diese können sich an dem jeweiligen Projekt beteiligen, wenn sie von der Geschäftsidee überzeugt sind.
Die rechtliche Ausgestaltung der zugrundeliegenden Finanzierung wird individuell auf den Bedarf des kapitalsuchenden Unternehmens zugeschnitten. Hier sind zahlreiche Varianten in Form von Eigen-, Fremd- oder Mezzaninekapital denkbar. Eine umfassende rechtliche Beratung sollte daher vor dem Start einer Crowdfunding-Kampagne erfolgt sein.
Ein wesentlicher Vorteil des Crowdfunding ist, dass keine Bank, sondern die „Crowd“ über das Finanzierungsvorhaben entscheidet. Das kapitalsuchende Unternehmen muss sich daher nicht mit den strengen und starren Kreditvoraussetzungen einer Bank auseinandersetzen.
Ferner ist für Unternehmen die Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne u. a. auch deshalb so interessant, da nur geringe Anforderungen an den Vertrieb gestellt werden. So ist regelmäßig keine aufwendige Prospekterstellung notwendig. Stattdessen ist das Vorliegen eines Vermögensinformationsblattes („VIB“) ausreichend, dessen Anforderungen deutlich geringer sind, als die an einen Prospekt.
Hinzukommt ein wichtiger Marketingeffekt. Wer eine „Crowd“ von seinem Projekt für eine Finanzierung überzeugen kann, wird diese Überzeugung voraussichtlich auch bei späteren Kunden erreichen. Der Unternehmer kann mit der Durchführung des Crowdfunding damit sowohl einen Marktscan, als auch die Steigerung seiner Bekanntheit erreichen.
Ein Nachteil des Crowdfunding besteht darin, dass die Unternehmensfinanzierung nur zustande kommt, wenn die Finanzierungssumme erreicht wird. Wenn nicht genügend Kapital eingesammelt wird, kann der Unternehmer nicht mit der Umsetzung seines Vorhabens starten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Crowdfunding
ICO – Initial Coin Offering
Die Durchführung eines Initial Coin Offering (ICO) setzt sich immer häufiger als eine innovative Form der Unternehmensfinanzierung bzw. Projektfinanzierung durch. Die Finanzierungsform ähnelt der Durchführung eines Börsenganges eines Unternehmens. Zudem weist sie Elemente des Crowdfundings auf.
Bei einem Initial Coin Offering werden von dem kapitalsuchenden Unternehmen sogenannte Token (digitale Vermögensanlagen) ausgegeben. Die Anleger erwerben die Token durch Zahlung von Fiat- oder etablierten Kryptowährungen
Token sind in Teilen mit Aktien vergleichbar. Zwar unterliegt ihre Ausgabe keiner dem Börsenmarkt entsprechenden Reglementierung. Dennoch sind zahlreiche aufsichtsrechtliche und regulatorische Anforderungen zu prüfen und zu beachten. Die Durchführung eines Initial Coin Offering sollte daher ausführlich geplant werden, damit die Unternehmensfinanzierung erfolgreich verlaufen kann.
Auch die Durchführung eines Initial Coin Offerings stellt für die Unternehmen eine vergleichsweise unkomplizierte und kostengünstige Finanzierungsalternative dar. Sie ist zudem als digitale Finanzierungsform mit ihrem Bezug zu Kryptowährungen sehr innovativ. Wie auch beim Crowdfunding liegen die Vorteile u. a. darin, dass keine hohen und starren Kreditanforderungen einer Bank zu erfüllen sind und ggfls. auch keine Prospektpflicht besteht.
Dennoch sind von dem kapitalsuchenden Unternehmen zahlreiche rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Da es sich aus Sicht der Kapitalgeber um eine hochspekulative Form der Kapitalanlage handelt, ist eine anwaltliche Einbindung bereits in der Planungsphase dringend zu empfehlen. Nur wenn die Finanzierung von Beginn an auf rechtssicher Beine gestellt wird, können sich unnötige Haftungsrisiken oder ein Konflikt mit der BaFin vermeiden lassen.
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Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!
Instrumente der Unternehmensfinanzierung/Projektfinanzierung
Für Ihre Unternehmensfinanzierung stehen Ihnen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Hierzu gehören beispielsweise:
Anleihen
Sie haben die Möglichkeit, das gewünschte Kapital durch Ausgabe von Anleihen zu erwerben.
Unter Anleihen sind Wertpapiere mit einer festen Laufzeit zu verstehen, die für den Inhaber eine vereinbarte Verzinsung beinhalten.
Der Anleger gewährt Ihnen mit dem Erwerb der Anleihe ein Darlehen. Dieses müssen Sie verzinsen und nach Ablauf der vereinbarten Zeit zurückzahlen.
Die Anleger sind Gläubiger und haben daher kein Mitspracherecht.
Nachrangdarlehen
Ein weiteres Finanzierungsinstrument ist die Gewährung eines Nachrangdarlehens.
Ihr Unternehmen erhält das benötigte Kapital von den Anlegern (Gläubigern), indem diese Ihrem Unternehmen ein Nachrangdarlehen gewähren. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens stehen die Gläubiger im Rang hinter allen anderen Gläubigern und sind als letztes zu befriedigen.
Der Vorteil bei einer Finanzierung über Nachrangdarlehen ist, dass das Darlehen wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet wird und so die Eigenkapitalquote verbessert.
Partiarische Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Darlehen in Form einer Beteiligungsfinanzierung.
Anders als bei einem gewöhnlichen Darlehen erhält der Darlehensgeber für die Überlassung des Kapitals regelmäßig keine klassische feste Verzinsung, sondern eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Diese Gewinnbeteiligung kann unterschiedlich ausgestaltet werden.
Genussrechte
Ein Unternehmen kann außerdem Genussrechte als Finanzierungsinstrument für die Unternehmensfinanzierung nutzen.
Der Genussrechtsinhaber gewährt dem Unternehmen Kapital und erhält dafür im Gegenzug einen Vermögenswert. Dieser Vermögenswert kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Je nach Ausgestaltung des Genussrechts ist das Genussrechtskapital wirtschaftlich entweder dem Fremdkapital oder dem Eigenkapital zuzuordnen. Daher wird das Finanzierungsinstrument der Genussrechte auch als Hybrid- oder Mezzanine-Kapital bezeichnet.
Grundsätzlich räumen Genussrechte kein Mitspracherecht ein.
Beratung bei der Kapitalbeschaffung – unsere anwaltliche Unterstützung
Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte verfügen über eine Spezialisierung im Bereich des Kapitalmarktrechts.
Wir haben bereits mehrere Unternehmen erfolgreich bei ihrer Kapitalbeschaffung beraten und unterstützt. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gute rechtliche Vorbereitung und die frühzeitige Einbindung der BaFin von entscheidendem Vorteil sind.
Wenn Sie Inhaber eines startup-Unternehmens oder eines kleinen und mittelständischen Unternehmens sind und Kapital für Ihre Geschäftsidee oder für Ihr Investitionsvorhaben benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Wir unterstützen Sie mit unserer fachlichen Expertise dabei, eine maßgeschneiderte Unternehmensfinanzierung zu realisieren. Hierfür erhalten Sie u. a. von uns:
- Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
- Konzeptentwicklung mit Lieferung eines Strategiepapiers zur finanziellen Realisierung der Unternehmensfinanzierung
- Einholung aufsichtsrechtlich notwendiger Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Lizenzen
- rechtssichere Gestaltung der notwendigen Verträge.
Schließlich verfügen wir über ein Netzwerk mit Partnern, die für die Umsetzung Ihres geplanten Vorhabens in Bezug auf IT, Technik, Vertrieb etc. möglicherweise benötigt werden. Dieses Netzwerk stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihr Vorhaben!
Unsere aktuellen Fälle aus dem Bereich Kapitalbeschaffung Finanzierungsformen:
Unsere Anwälte
Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG