Geschädigte Kapitalanleger
Erweist sich eine Kapitalanlage als Misserfolg, ist dies für die Kapitalanleger sehr ärgerlich. Der Totalverlust einer Kapitalanlage kann sogar zur existentiellen Bedrohung werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das angelegte Kapital für die Altersvorsorge vorgesehen war.
In unserem Beratungsthema „Geschädigte Kapitalanleger“ informieren wir Sie über verschiedene Formen der Kapitalanlage und über Ihre Handlungsmöglichkeiten als geschädigter Anleger.
Kapitalanlagen in Schieflage: Übersicht
Jede Kapitalanlage ist mit einem gewissen wirtschaftlichen Risiko verbunden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Verlustrisikos ist aber je nach Art der Kapitalanlage unterschiedlich hoch.
Aktien
Bei Aktien handelt es sich um Wertpapiere, die von einer Aktiengesellschaft („AG“) ausgegeben werden. Mit Erwerb einer Aktie erhält der Anleger einen Anteil am Grundkapital der AG.
Die Aktien werden grundsätzlich an der Börse gehandelt und unterliegen damit den Kursschwankungen. Je tiefer der Aktienkurs des Unternehmens fällt, desto höher ist der Kapitalverlust, den der Anleger erleidet.
Aktien sind als risikoreiche Kapitalanlage anzusehen.
Anleihen
Anleihen sind verzinste Wertpapiere.
Bei festverzinslichen Anleihen sind die Laufzeit und der Zinssatz von vornherein festgelegt.
Variabel verzinste Anleihen weisen demgegenüber einen veränderlichen Zinssatz auf, der sich an einem vorab festgelegten Referenzwert orientiert.
Anleihen werden von einem Staat oder Unternehmen ausgegeben und dienen deren Kapitalbeschaffung. Der Anleger gewährt dem Staat oder dem Unternehmen damit ein Darlehen und erhält im Gegenzug die festgelegte Verzinsung. Die Rückzahlung des Kapitals soll am Ende der Laufzeit erfolgen.
Der Anleger trägt das Risiko, dass das Unternehmen das gewährte Kapital nicht zurückzahlen kann. Anleihen gelten als risikoreiche Kapitalanlage.
Digitale Vermögensanlagen
Zu den digitalen Vermögensanlagen zählen Kryptowährungen (wie z. B. Bitcoin und Etherum) und elektronische Wertpapiere wie z. B. digitale Anleihen.
Die auf der Distributed-Ledger-Technologie („DLT“) beruhenden Vermögensanlagen bringen für die Anleger viele Vorteile mit sich (wie z. B. schnelle Handelbarkeit).
Sie sind aber auch mit großen Risiken verbunden, da es sich überwiegend noch um Produkte des grauen Kapitalmarktes handelt.
Namensschuldverschreibungen
Bei einer Namensschuldverschreibung handelt es sich um eine Schuldverschreibung, auf welcher der Inhaber namentlich erwähnt ist.
Der Anleger gewährt dem Emittenten der Schuldverschreibung (meist ein Unternehmen) ein Darlehen. In wie weit der Anleger das Kapital nach Ablauf der vereinbarten Zeit zurückerhält, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Situation des Emittenten ab.
Namensschuldverschreibungen sind nicht an der Börse handelbar. Der Kapitalanleger kann daher vor Ablauf der vereinbarten Rückzahlung die Namensschuldverschreibung nur sehr schwer liquidieren.
Oftmals werden Namensschuldverschreibungen unbefristet ausgegeben und mit einer Nachrangklausel versehen, so dass die Anleger notleidender Namensschuldverschreibungen regelmäßig einen Ausfall erleiden.
Es handelt sich bei Namenschuldverschreibungen um eine komplexe Form der Kapitalanlage, die mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Genussrechte
Der Kapitalanleger gewährt einem Unternehmen für eine festgelegte Zeit ein Darlehen. Im Gegenzug erhält er Genussrechte, die ihm eine Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens einräumen.
Je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens können die Ausschüttungen und die Rückzahlung an den Anleger unterschiedlich hoch ausfallen. Im schlechtesten Fall ist kein Kapital vorhanden, das ausgeschüttet oder zurückgezahlt werden kann.
Genussrechte sind als risikoreiche Kapitalanlage anzusehen.
Partiarische Darlehen
Auch mit einem partiarischen Darlehen gewährt der Anleger dem Unternehmen ein Darlehen.
Der Anleger erhält in der Regel eine Verzinsung in Form einer Gewinnbeteiligung. Damit ist die Zinszahlung abhängig vom Geschäftserfolg des Unternehmens.
Bei der Gewährung eines partiarischen Darlehens handelt es sich um eine Kapitalanlage mit hohem wirtschaftlichem Risiko.
Genossenschaftsanteile
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhält der Anleger Geschäftsanteile an einer Genossenschaft.
Eine Genossenschaft wird von Personen gegründet, um gemeinsam einen wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen.
Jedes Mitglied hat Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte und wird am Gewinn über eine jährliche Dividendenzahlung beteiligt.
Geschlossene Fonds
Ein geschlossener Fonds wird auf den Markt gebracht, um ein konkretes Projekt zu finanzieren (z. B. Immobilien, Energieanlagen, Schiffe). Ist das zu Beginn festgelegte Fondsvolumen erreicht, wird der Fonds geschlossen.
Die Anteile können nicht an der Börse gehandelt werden und sind damit regelmäßig nicht fungibel.
Der Anleger erhält mit dem Fondsanteil eine unternehmerische Beteiligung. Als Gesellschafter hat er Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Form einer Ausschüttung.
Als Gesellschafter drohen dem Anleger bei dieser Kapitalanlage erheblich Risiken. Hierzu gehören z. B. das Risiko des Totalverlustes oder das Risiko, Ausschüttungen zurück zu zahlen.
Gründe für schiefgelaufene Kapitalanlagen
Es kann mehrere Gründe geben, warum eine Kapitalanlage weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt oder zum Totalverlust geführt hat.
Wenn Sie sich als Anleger über die Kapitalanlage falsch beraten oder gar betrogen fühlen, sollten Sie Ihre juristischen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen.
Falschberatung
Sofern Sie bei Abschluss der Kapitalanlage von Ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler falsch beraten wurden, kommen für Sie Schadensersatzansprüche aus Berater-/Vermittlerhaftung in Betracht.
Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Anlageberater oder Anlagevermittler seiner Pflicht zur Aufklärung nicht nachgekommen ist. Die Aufklärungspflichten unterscheiden sich danach, ob Sie das Anlageprodukt über einen Anlageberater oder einen Anlagevermittler erhalten haben. Näheres zu Ihren Handlungsmöglichkeiten erfahren Sie unter „Berater-/Vermittlerhaftung“.
Kapitalanlagebetrug
Ein Anlagebetrug ist dann gegeben, wenn dem Kapitalanleger nachteilige Tatsachen über das Anlageprodukt bewusst bzw. gezielt verschwiegen oder unwahrheitsgemäße Angaben getätigt wurden.
Klassisches Beispiel ist der Verkauf von sog. Schrottimmobilien. Die Immobilien werden dem Anleger als gewinnbringend und lukrativ angeboten, obwohl es sich in Wirklichkeit um mangelhafte Immobilen handelt.
Um einen Kapitalanlagebetrug handelt es sich auch beim sog. Schneeballsystem. Das von den Anlegern eingesammelte Geld wird vom Emittenten nicht oder nicht vollständig in das angepriesene Vorhaben investiert. Stattdessen werden die Gelder genutzt, um die (Rendite-) Ansprüche älterer Kapitalanleger zu befriedigen. Um die Ansprüche jüngerer Kapitalanleger zu erfüllen, bedarf es stets weiterer neuer Kapitalanleger – bis der Betrug auffliegt.
Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Kapitalanleger
Als geschädigter Kapitalanleger haben Sie unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.
Diese sind in der Regel abhängig von der Form Ihrer Kapitalanlage und von der der Kapitalanlage zugrunde liegenden Beratungs- oder Vermittlungssituation.
Gemeinsame Anspruchsverfolgung: Kapitalanleger-Musterverfahren
In Deutschland besteht die Möglichkeit eines kollektiven Rechtsschutzes in Form eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).
Das KapMuG ist auf die Bedürfnisse von geschädigten Kapitalanlegern zugeschnitten. Es ermöglicht die Führung eines Musterverfahrens, um Kapitalanlageschäden geltend zu machen, die auf falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation entstanden sind.
Voraussetzung für die Einleitung eines KapMuG-Verfahrens ist, dass in mindestens 10 individuellen Schadensersatzprozessen Musterverfahrensanträge gestellt werden. Im Rahmen des KapMuG-Verfahrens werden dann vom Gericht zentrale Tatsachen- und Rechtsfragen gebündelt verhandelt und entschieden.
Der wesentliche Vorteil eines KapMuG-Verfahrens liegt darin, dass das Kostenrisiko – verglichen mit einer gewöhnlichen Klage nach der Zivilprozessordnung ohne Musterverfahren – deutlich reduziert werden kann. Zudem besteht der Vorteil einer erheblichen Zeitersparnis.
Geltendmachung von Auskunfts- und Informationsrechten
Meist verfügt ein Kapitalanleger nicht über alle relevanten Informationen, um z. B. die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruches beziffern zu können. Bevor ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, ist häufig zunächst für eine vollständige Informationslage zu sorgen.
Je nach Art der Kapitalanlage stehen Ihnen Auskunfts- und Informationsrechte zu. Diese können Sie, falls erforderlich auch gerichtlich geltend machen und durchsetzen. Eine anwaltliche Unterstützung ist dabei meist von Vorteil.
Schadensersatzansprüche
Ist Ihnen mit einer Kapitalanlage ein Schaden entstanden oder droht Ihnen ein entsprechender Ausfall, stehen Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.
Diese können sich aus einer Falschberatung, aus einem Anlagebetrug oder aus Prospekthaftung ergeben.
Auch ist zwischen den einzelnen Anspruchsgegnern zu unterscheiden, gegen die Sie die Ansprüche geltend machen können. In Betracht kommen Anlageberater, Anlagevermittler oder die Verantwortlichen eines Prospektes.
Prospekthaftung
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung können gegen die für den Prospekt verantwortlichen Personen bestehen. Diese Personen werden im Prospekt als Verantwortliche benannt.
Darüber hinaus können auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Veranlasser der Kapitalanlage bestehen. Zu diesen Personen gehören z. B. etwaige Gründungs-Kommanditisten, Treuhänder oder verbundene Unternehmen.
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung ist, dass der Prospekt der Kapitalanlage unrichtig oder unvollständig ist.
Berater-/Vermittlerhaftung
Wie oben bereits ausgeführt, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie über die Kapitalanlage falsch beraten wurden.
Welche Anforderungen an eine Beratung gestellt werden, hängt davon ab, ob es sich um die Beratung eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers handelt.
Der Anlageberater muss anleger- und anlagegerecht beraten. Er muss daher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigen und eine darauf zugeschnittene Anlageempfehlung aussprechen. Darüber hinaus muss er den Anleger umfangreich über die Eigenschaften und Risiken des Anlageproduktes aufklären.
Auch der Anlagevermittler muss den Anleger umfassend über die Kapitalanlage und deren Risiken aufklären. Der Anlagevermittler hat hingegen nicht die Verpflichtung, die Eignung des Anlageproduktes in Bezug auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers zu überprüfen.
Strafrechtliche Maßnahmen
Bestehen bei Ihrer Kapitalanlage Anhaltspunkt für ein strafrechtlich relevantes Verhalten, können strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Hilfe für geschädigte Kapitalanleger – unsere anwaltliche Unterstützung
Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät und vertritt seit mehr als 15 Jahren private und institutionelle Anleger bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus gescheiterten Kapitalanlagen.
Unsere Rechtsanwälte sind auf den Anlegerschutz und damit auf das Kapitalanlagerecht hochspezialisiert. Sie bringen ihr fundiertes Fachwissen und die langjährige Erfahrung im Umgang mit Banken, Anlageberatern, Anlagevermittlern und sonstigen Verantwortlichen gern auch für Sie als geschädigten Kapitalanleger ein.
Sie können uns die Unterlagen zu Ihrer Kapitalanlage für eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zusenden. Mit dieser Einschätzung erhalten Sie einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten. Dabei werden wir Sie – unserer Beratungsphilosophie entsprechend – selbstverständlich darauf hinweisen, wenn wir keine realistischen Erfolgsaussichten sehen sollten. Damit möchten wir vermeiden, dass Sie wegen der gescheiterten Kapitalanlage unnötig weiteres Geld verlieren.
Wenn wir im Rahmen unserer Ersteinschätzung realistische Erfolgsaussichten sehen, können Sie uns gern zur Geltendmachung dieser Ansprüche mandatieren. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, werden wir eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht scheuen.
Unsere aktuellen Fälle aus dem Bereich Geschädigte Kapitalanleger:
Unsere Anwälte
Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG