Crowdfunding: Chancen und rechtliche Aspekte für Kapitalsuchende und Plattformbetreiber
Das Crowdfunding ist eine – nicht nur bei start-up Unternehmen – beliebte Form der Unternehmensfinanzierung. Es bietet eine alternative Art der Kapitalbeschaffung, bei der Investoren direkt in eine Geschäftsidee bzw. in ein Projekt investieren können.
Sowohl die Kapitalsuchenden als auch die Anbieter von Crowdfunding-Plattformen haben rechtliche und regulatorische Pflichten zu beachten. Welche das sind, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Einen Überblick über weitere mögliche Finanzierungsformen erhalten Sie auf unserer Seite zum Beratungsthema Kapitalbeschaffung / Finanzierungsformen.
Vorteile und Nachteile des Crowdfundings
Art der Finanzierungsform: Ausgestaltung des Crowdfundings
Wichtige aufsichtsrechtliche Aspekte für Kapitalsuchende beim Crowdfunding
Pflichten und Anforderungen für Betreiber einer Crowdfunding-Plattform
Hilfe bei einer Kapitalbeschaffung durch Crowdfunding – unsere anwaltliche Unterstützung
Crowdfunding Definition
Beim Crowdfunding finanziert eine Vielzahl von Menschen/Investoren (die „crowd“) die Realisierung einer Geschäftsidee bzw. eines Projektes eines Unternehmens. Meist wird das Crowdfunding über eine Crowdfunding-Plattform im Internet organisiert.
Über das Crowdfunding erhalten insbesondere auch die Unternehmen eine Finanzierungsmöglichkeit, denen eine Kapitalbeschaffung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist oder die in der alternativen Finanzierungsform einen entscheidenden Vorteil sehen. So wird das Crowdfunding gerade zur Kapitalbeschaffung von start-up-Unternehmen oder zur Realisierung von kulturellen, kreativen und sozialen Projekten genutzt.
Im Wesentlichen wird zwischen vier Formen des Crowdfundings differenziert:
- Crowdinvesting
- Crowdlending (Kreditbasiertes Crowdfunding)
- Spendenbasiertes Crowdfunding
- Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding
Nur beim Crowdinvesting und beim Crowdlending erhalten die Investoren eine finanzielle Gegenleistung. Daher sind nur diese zwei Formen als Geldanlage anzusehen, für die aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind.
Crowdfunding-Arten: Crowdlending & Crowdinvesting
Der Unterschied zwischen den Crowdfunding Arten ergibt sich aus der Form der Kapitalanlage, die der Investor mit der Finanzierung in das Crowdfunding-Projekt tätigt.
Crowdlending (Kreditbasiertes Crowdfunding)
Beim Crowdlending vergeben die Anleger in ihrer Gesamtheit als „Crowd“ (=mehrere Kreditgeber) an den Kapitalsuchenden (=Kreditnehmer) einen Kredit. Ohne eine Bankbeteiligung erfolgt die Abwicklung der Kreditvergabe ausschließlich online über entsprechende Internetplattformen.
Der von den Anlegern finanzierte Kredit wird vom Kreditnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit – meist unter Zahlung des vereinbarten Zinses – an die Investoren zurückgezahlt.
Crowdinvesting (Mezzanine- und Eigenkapitalbasiertes Crowdfunding)
Beim Crowdinvesting werden die Anleger finanziell am Erfolg des finanzierten Projektes bzw. des Unternehmens beteiligt. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Formen geregelt werden. So kommen beispielsweise partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte als Beteiligungsformen in Betracht.
In der Regel wird für den Zins- und Rückzahlungsanspruch der Nachrang vereinbart. Dies führt im Insolvenzfall des Unternehmens dazu, dass die Forderungen der Crowdanleger nachrangig nach den Forderungen anderer Gläubiger beglichen werden. Dies kann zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen.
Ablauf des Crowdfundings
Von der Projektidee bis hin zum Abschluss einer Crowdfunding Finanzierung durchläuft das kapitalsuchende Unternehmen in der Regel den folgenden Prozess:
- Vorbereitungsphase: Vorstellung des Crowdfunding Projektes bei einer Crowdfunding Plattform, Ermittlung der geeigneten Finanzierungsform und Festlegung der einzelnen Bedingungen der Crowdfunding-Kampagne (u. a. Fundingschwelle, Fundinglimit, und Fundingzeitraum)
- Fundingphase: Präsentation des Crowdfunding Projektes auf der Crowdfunding Plattform. Einsammeln der Gelder von den Investoren über die Internetplattform.
- Auszahlungsphase: Sobald die festgelegte Fundingschwelle erreicht ist, erfolgt die Auszahlung des Kapitals an das kapitalsuchende Unternehmen. Dieser kann mit der Umsetzung seines Projektes beginnen.
- Rückzahlungsphase: Rückzahlung des Kapitals und Zinszahlung zu den vereinbarten Bedingungen. Die Abwicklung erfolgt über die Crowdfunding Plattform.
Vorteile und Nachteile des Crowdfundings
Das Crowdfunding bietet den Kapitalsuchenden mehrere Vorteile. Es können sich aber auch Nachteile ergeben.
Crowdfunding Vorteile
Wegen der folgenden Vorteile entscheiden sich Kapitalsuchende zu einer Projektfinanzierung/Unternehmensfinanzierung über eine Crowdfunding-Kampagne.
Vergleichsweise unkomplizierte und schnelle Form der Finanzierung
Gerade start-up Unternehmen schätzen die Finanzierungsform des Crowdfunding. Ihnen ist der Weg zu einer herkömmlichen Bankfinanzierung häufig wegen der hohen Anforderungen der Kreditprüfung versperrt. Diese sind in ihrer restriktiven Form bei einer Crowdfundings-Finanzierung nicht gegeben.
Eine innovative Geschäftsidee kann damit realisiert werden und scheitert nicht an den formellen, starren Kreditvoraussetzungen einer Bank.
In der Regel ist die Stellung von Sicherheiten beim Crowdfunding nicht erforderlich.
Keine Einräumung von Kontroll- oder Mitspracherechten
Mit einer Finanzierung über das Crowdfunding bleiben die Unternehmer in ihren Unternehmensentscheidungen selbstbestimmt.
Dies stellt einen Vorteil gegenüber einer Finanzierung mit Hilfe von professionellen Investoren (Venture-Capital oder Private-Equity Investoren) dar. Diese investieren regelmäßig nur dann, wenn ihnen erhebliche Kontroll- und Mitspracherechte einräumt werden.
Markttest durch Crowdfunding-Kampagne
Mit der Durchführung der Crowdfundings-Kampagne erhält der Unternehmer gleichzeitig einen Markttest. Er kann herausfinden, ob es ausreichend Interessenten für sein Vorhaben auf dem Markt gibt.
Kann er eine Vielzahl von Menschen als Investoren für sein Projekt begeistern, wird die Markteinführung vermutlich ebenfalls erfolgreich sein.
Marketing-Effekt
Die Crowdfunding-Kampagne kommt einer Marketing-Kampagne gleich. Durch das Crowdfunding kann das Unternehmen für sein Projekt auf dem Markt einen Bekanntheitsgrad erreichen.
Die Investoren selbst können zudem als potentielle Kunden angesehen werden. Denn in der Regel beteiligen sich Menschen nur an den Projekten in finanzieller Form, wenn sie von dem Vorhaben überzeugt sind.
Flexibilität in der Ausgestaltung/Keine Prospektpflicht
Die Finanzierung kann nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen weitgehend flexibel als Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung ausgestaltet werden.
Je nach Ausgestaltung kann die nach dem Aufsichtsrecht für Anlageprodukte vorgesehene Prospektpflicht entfallen.
Crowdfunding Nachteile
Unter anderem können sich im Wesentlichen folgende Nachteile im Rahmen einer Crowdfunding Kampagne ergeben:
Totalverlustrisiko für die Investoren
Aus Sicht der Anleger/Investoren handelt es sich beim Crowdfunding um eine Kapitalanlage, die mit einem hohen Risiko verbunden ist. Dem Anleger kann der Totalverlust seines eingesetzten Kapitals drohen.
Keine garantierte Finanzierung
Ob es für den Kapitalsuchenden tatsächlich zur Finanzierung seines Projektes kommt, hängt vom Erfolg der Crowdfunding-Kampagne ab.
Wird über die Crowdfunding-Plattform nicht ausreichend Kapital eingesammelt und somit die vereinbarte Fundingschwelle nicht erreicht, kommt die gewünschte Finanzierung nicht zu Stande.
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Art der Finanzierungsform: Ausgestaltung des Crowdfundings
Der Ausgestaltung des Crowdfundings bzw. der Auswahl der Finanzierungsform kommt eine maßgebliche Bedeutung zu.
Denn aus der Finanzierungsform und damit aus der angebotenen Art der Kapitalanlage ergeben sich für den Kapitalsuchenden die einzuhaltenden rechtlichen und regulatorischen Pflichten.
Form des Kapitals
Bei der Festlegung der Finanzierungsform spielen für den Kapitalsuchenden unterschiedliche Faktoren eine Rolle.
Zentrale Bedeutung hat hierbei die Frage, welche Form von Kapital (Eigenkapital oder Fremdkapital) mit dem Crowdfunding eingesammelt werden soll.
Das Crowdfunding bietet die Möglichkeit, durch eine sogenannte Hybridfinanzierung eine Mischform von Eigen- und Fremdkapital (sog. Mezzanine-Kapital) einzuwerben.
Diese hybriden Finanzierungsformen zeichnen sich durch eine vertraglich festgelegte Laufzeit (zeitliche Befristung der Verfügbarkeit des Kapitals) und einer Verpflichtung zur Zinszahlung aus, wobei sie gleichzeitig als nachrangig angesehen werden und eine erfolgsabhängige Vergütung des Kapitalanlegers vorsehen.
Im Crowdfunding typische Hybridfinanzierungen sind:
- (Partiarische) Nachrangdarlehen
- Genussrechte
Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospektes
In den Mittelpunkt rückt bei der Auswahl der dem Crowdfunding zugrunde liegenden Anlageform häufig die Frage, ob eine Pflicht zur Erstellung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Verkaufsprospektes besteht.
Das Crowdfunding bietet die Möglichkeit, bestimmte Vermögensanlagen ohne vorherige Prospekterstellung anzubieten.
Für die folgenden Finanzierungsformen besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospektes. Hier ist die Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) ausreichend, um die Anleger über die Vermögensanlage zur informieren.
- Partiarische Darlehen
- Nachrangdarlehen
- Genussrechte
- sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen
Jede Finanzierungsform bietet dem Kapitalsuchenden Vor- und Nachteile und ist mit unterschiedlichen rechtlichen und regulatorischen Pflichten verbunden. Eine fundierte Beratung halten wir für unumgänglich.
Wichtige aufsichtsrechtliche Aspekte für Kapitalsuchende beim Crowdfunding
Kapitalsuchende müssen für das Einsammeln von Kapital im Wege des Crowdfundings einige aufsichtsrechtliche Pflichten beachten.
Zu unterscheiden sind hierbei die Unternehmensregulierung und die Produktregulierung.
Bei der Unternehmensregulierung steht durch die Festlegung von Erlaubnispflichten die Person des Kapitalsuchenden im Fokus.
Bei der Produktregulierung ergeben sich hingegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten in Bezug auf das Produkt in Form von Prospektpflichten.
Weitere Informationen zu BaFin-Angelegenheiten und Vorgaben der Finanzaufsicht.
Erlaubnispflichten nach dem KWG, ZAG, WpHG
Erlaubnispflicht nach Kreditwesengesetz (KWG)
Um in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu können, wird nach § 32 KWG eine Erlaubnis der BaFin benötigt. Das KWG hält einige Ausnahmetatbestände bereit.
Im Vorfeld einer Crowdfunding-Kampagne sollte ausführlich geprüft werden, ob es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell nach KWG um ein erlaubnispflichtiges oder erlaubnisfreies Geschäft handelt.
Für diese Einordnung empfiehlt sich die Einholung einer aufsichtsrechtlichen Beratung.
Erlaubnispflicht nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Für das Erbringen von Zahlungsdiensten oder das Betreiben des E-Geld-Geschäftes, wird gemäß §§ 10, 11 ZAG eine Erlaubnis der BaFin benötigt.
Auch hier sieht das Gesetz Ausnahmen von der Erlaubnispflicht vor.
Für die Prüfung, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges oder erlaubnisfreies Geschäftsmodell handelt, sollte ein auf das Aufsichtsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Erlaubnispflicht nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Schließlich bestehen Erlaubnispflichten nach dem WpHG, sofern es sich bei der mit dem Crowdfunding angebotenen Kapitalanlage um Wertpapiere im Sinne des WpHG handelt.
Pflicht zur Erstellung eines Prospekts
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nur mit einem durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden.
Den Aufwand einer Prospekterstellung möchten Kapitalsuchende regelmäßig vermeiden. Hierfür bietet das Crowdfunding einige Möglichkeiten.
So ist in § 2a VermAnlG die Ausnahme der Prospekterstellung für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte sowie sonstige Anlagen normiert. Die Befreiung von der Prospektpflicht gilt, wenn der Verkaufspreis sämtlicher vom Anbieter angebotenen Vermögensanlage desselben Emittenten 6 Millionen Euro nicht übersteigt.
Auch wenn für das Crowdfunding Projekt kein Prospekt zu erstellen ist, so ist zur Information über die Vermögensanlage in jedem Fall die Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) erforderlich, das vor Beginn der Kampagne von der BaFin gebilligt werden muss.
Pflichten und Anforderungen für Betreiber einer Crowdfunding-Plattform
Eine Crowdfunding-Kampagne wird in der Regel über eine Online-Plattform (Crowdfunding-Plattform) organisiert.
Auf der Internetplattform werden die Crowdfunding Projekte präsentiert, um potentielle Anleger für das Projekt zu gewinnen. Durch die Plattformbetreiber werden über die Plattform die Kapitalsuchenden und die Kapitalgeber (Anleger) zusammengebracht. Dabei obliegt es den Betreibern der Plattform, geeignete Projekte auszuwählen und entsprechend zu bewerben.
Da von den Plattformbetreibern weder eine Anlageberatung noch eine Anlagevermittlung nach dem KWG erbracht wird, ist für das Betreiben einer solchen Online-Plattform keine KWG-Lizenz erforderlich.
Welche nach dem Aufsichtsrecht vorgeschriebene Erlaubnis im Einzelfall für den Betreib der Plattform einzuholen ist, hängt maßgeblich von der angebotenen Kapitalanlage ab. Werden beispielsweise Wertpapiere vermittelt, muss der Plattformbetreiber eine Erlaubnis nach dem WpHG einholen.
Üblicherweise ist der Betrieb mit folgenden Erlaubnissen möglich.
Erlaubnis nach Schwarmfinanzierungsdienstleistungs-Verordnung (ECSP-VO)
Seit dem 10. November 2021 ist die Schwarmfinanzierungsverordnung – „European Crowdfunding Service Provider Verordnung“ („ECSP-VO“) – in Kraft. Diese Verordnung hat zum Ziel, das europäische Crowdfunding-Geschäft einheitlich zu regulieren.
Crowdfunding-Plattformen sind Schwarmfinanzierungsdienstleister. Ob eine Plattform für ihren Betrieb eine Lizenz nach der ECSP-VO benötigt, hängt von der Art der über die Plattform angebotenen Projekte ab.
Nach der Schwarmfinanzierungs-VO können insbesondere folgenede Finanzierungsformen über eine Crowdfunding-Plattform angeboten werden:
- Kredite: Die Verordnung ermöglicht das Anbieten gewöhnlicher Darlehen. Die VEreinbarung des Nachrangs ist nicht erforderlich.
- Übertragbare Wertpapiere wie Inhaberschuldverschreibung
Zu beachten ist, dass die ECSP-VO nur auf Angebote von Projektträgern Anwendung findet, die jeweils über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht mehr als 5 Millionen Euro prospektfrei ausgegeben haben.
Die Lizenz zum Schwarmfinanzierungsdienstleister kann über ein Lizenzantragsverfahren beantragt werden. Hierfür sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen, so dass sich die Beratung und Begleitung durch einen versierten Rechtsanwaltes empfiehlt.
Wer über die Erlaubnis im Sinne der ECSP-VO verfügt, kann mit dem sogenannten EU-Pass die Dienstleistungen europaweit anbieten. Es werden keine zusätzlichen Erlaubnisse benötigt.
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO)
Die häufigste Form der Kapitalbeschaffung erfolgt beim Crowdfunding über die „Vermittlung“ eines Darlehensvertrages. Bei diesem handelt es sich meist um ein Nachrangdarlehen oder um ein partiarisches Darlehen.
Sowohl das Nachrangdarlehen als auch das partiarische Darlehen werden seit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes nach den Regelungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) als Vermögensanlagen behandelt.
Dies hat zur Folge, dass eine Crowdfunding-Plattform für die Vermittlung derartiger Darlehensverträge zumindest eine Erlaubnis für Finanzanlagevermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) benötigt.
Für die Erteilung dieser Erlaubnis muss der Plattformbetreiber besondere Sachkunde im Rahmen der Anlagenvermittlung oder Anlageberatung nachweisen und andere Voraussetzungen erfüllen. Er ist verpflichtet, die nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung geltenden Verhaltens-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten einzuhalten.
Auch für das Erlaubnisverfahren zur Erlangung der Erlaubnis nach § 34f GewO empfiehlt sich die Einschaltung eines auf das Aufsichtsrecht spezialiserten Rechtsanwaltes.
Hilfe bei einer Kapitalbeschaffung durch Crowdfunding – unsere anwaltliche Unterstützung
Sollten auch Sie als Unternehmer Kapital zur Realisierung einer Geschäftsidee oder eines Projektes benötigen, kommt möglicherweise eine Kapitalbeschaffung über das Crowdfunding in Betracht.
Eine rechtlich fundierte Beratung von Beginn an liefert einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne. Dies gilt auch gerade vor dem Hintergrund, dass es auf dem vergleichsweise jungen Crowdfunding-Markt häufiger zu aufsichtsrechtlichen Änderungen kommt.
Unsere Anwälte sind auf das Kapitalmarktrecht/Aufsichtsrecht spezialisiert und stehen Ihnen mit ihrer fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung gern als verlässlicher Partner bei allen regulatorischen Fragen zur Seite.
Zu unserem Leistungsangebot gehören insbesondere:
- Rechtliche Beratung bei der Auswahl der Finanzierungsform
- Durchführung der erforderlichen Erlaubnisverfahren
- Unterstützung bei einer Prospekterstellung oder bei der Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB)
- Anwaltliche Interessenvertretung bei Auseinandersetzungen mit der BaFin
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihr Vorhaben!
Zusammenfassende Fragen:
Was ist Crowdfunding und wie funktioniert es?
Crowdfunding setzt sich aus den englischen Wörtern „crowd“ (= Menge, Menschenmasse) und „funding“ (= Finanzierung) zusammen. Es handelt sich also um eine Finanzierung von Vorhaben/Projekten durch eine Vielzahl von Personen.
Das Crowdfunding stellt im Vergleich zu einer traditionellen Bankfinanzierung eine alternative Form der Kapitalbeschaffung dar.
In der Regle wird das Crowdfunding über eine Online-Plattform im Internet organisiert.
Welche Vorteile bietet Crowdfunding für Kapitalsuchende?
Das Crowdfunding bietet dem Kapitalsuchenden insbesondere die folgenden Vorteile:
- Vergleichsweise unkomplizierte und schnelle Form der Finanzierung
- Keine Einräumung von Kontroll- oder Mitspracherechten
- Markttest durch Crowdfunding-Kampagne
- Marketing-Effekt
- Flexibilität in der Ausgestaltung/keine Prospektpflicht
Besteht bei Crowdfunding eine Prospektpflicht?
Ob eine Prospektpflicht besteht, hängt von der über das Crowdfunding angebotenen Form der Kapitalanlage ab.
Die folgenden Anlageformen können prospektfrei angeboten werden:
- Partiarische Darlehen
- Nachrangdarlehen
- Genussrechte
- sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen
In jedem Fall ist die Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erforderlich, das von der BaFin gebilligt werden muss.
Was ist ein Vermögensinformationsblatt (VIB)?
Wer in Deutschland öffentlich Vermögensanlagen anbietet, muss nach §§ 13 Abs. 1, 14 VermAnlG grundsätzlich vor Beginn des öffentlichen Angebots ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) hinterlegen und veröffentlichen.
Das VIB dient dazu, den Kapitalanleger ein Mindestmaß an Informationen über die angebotene Kapitalanlage zu geben.
Im Rahmen eines Gestattungsverfahrens entscheidet die BaFin, ob sie die Gestattung der Veröffentlichung des VIB erteilt. Ein VIB darf erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.
Welche Nachteile gibt es beim Crowdfunding?
Beim Crowdfunding bestehen insbesondere die folgenden Nachteile:
- Totalverlustrisiko für die Investoren
- Keine garantierte Finanzierung für den Kapitalsuchenden
Welche Arten von Crowdfunding gibt es?
Üblicherweise wird zwischen vier Crowdfunding-Modellen unterschieden.
- Spendenbasiertes Crowdfunding (Geldgeber erhält keine Gegenleistung)
- Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding (Geldgeber erhält ein „Dankeschön“ z. B. in Form des über das Crowdfunding finanzierten Produktes)
- Crowdinvesting (auf Mezzanine- und Eigenkapitalbasierend)
- Crowdlending (Kreditbasiertes Crowdfunding)
Wie wird Crowdfunding in Deutschland reguliert?
In Deutschland werden das Crowdinvesting und das Crowdlending von der BaFin reguliert. Nur bei diesen Crowdfundingformen erhält der Investor eine finanzielle Gegenleistung, so dass diese als aufsichtsrechtlich relevante Geldanlage anzusehen sind.
Unsere aktuellen Fälle aus dem Bereich Kapitalbeschaffung:
Unsere Anwälte
Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen
Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG