Anwalt für „Kryptobetrug“ in Hamburg – Rechtliche Hilfe für geschädigte Anleger
Immer mehr Kapitalanleger investieren in Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte.
Der Wunsch nach schnellen und hohen Renditen ruft aber auch Betrüger verstärkt auf den Plan. So nimmt die Zahl betrügerischer Anlageplattformen, unseriöser Broker und vermeintlicher Krypto-Experten wie auch „Finfluencern“ (vor einigen hat zuletzt die BaFin gewarnt) stetig zu. Immer häufiger werden Kapitalanleger mit Geschichten über angeblich leicht verdientes Geld, Bitcoins und andere Kryptowährungen auf unseriöse Kapitalanlagen im Internet oder auf Apps gelockt. Die Betrugsopfer werden so teilweise um ihre gesamten Ersparnisse gebracht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Thema Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen („Kryptobetrug“) und erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten für geschädigte Anleger bestehen.
Kapitalanlagebetrug im Kryptobereich („Kryptobetrug“) – Digitale Investments beinhalten erhebliche Risiken
Wer Opfer eines Kapitalanlagebetrugs im Kryptobereich geworden ist, hat häufig erhebliche Vermögenswerte verloren. Es stellt sich die Frage, ob und welche Handlungsoptionen geschädigte Kapitalanleger haben, um das verlorene Kapital zurück zu bekommen.
Ein frühzeitiges juristisches Vorgehen kann entscheidend sein, um Vermögenswerte zu sichern, Zahlungsströme nachzuvollziehen und Ansprüche gegen Verantwortliche oder beteiligte Dritte durchzusetzen.
Definition Kapitalanlagebetrug
Unter Kapitalanlagebetrug versteht man die Täuschung von Anlegern über eine Kapitalanlage mit dem Ziel, Vermögenswerte zu erlangen.
Die Täuschung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. Im Bereich der Kryptowährungen erfolgt sie häufig über professionell gestaltete Internetseiten, vermeintliche Handelsplattformen oder angebliche Investmentberater, die hohe Renditen bei geringem Risiko versprechen.
Zum Thema Geschädigte Kapitalanleger.
Typische Merkmale eines Kryptobetruges: So erkennen Anleger unseriöse Krypto-Angebote
Es gibt meist typische Warnsignale, die auf einen Kapitalanlagetrug im Kryptobereich hindeuten können. Hierzu gehören:
- unrealistisch hohe Gewinnversprechen,
- angeblich garantierte Renditen,
- Zeitdruck bei der Investitionsentscheidung,
- fehlende oder unvollständige Anbieterinformationen,
- fehlendes Impressum auf der Website,
- aggressiver Telefonanrufe,
- vorgetäuschte Handelsplattformen mit fiktiven Kontoständen,
- Schwierigkeiten oder vollständige Verweigerung von Auszahlungen,
- Aufforderungen zu Nachzahlungen oder Steuerzahlungen vor einer Auszahlung.
Anleger sollten vor jeder Investitionsentscheidung die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen und sich nicht ausschließlich auf Werbeversprechen oder angebliche Erfahrungsberichte verlassen.
Es ist zu beachten, dass nicht jede fehlgeschlagene Krypto-Investition einen Betrug darstellt. Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob die Kapitalanleger durch falsche Tatsachen oder bewusst irreführende Angaben zur Vermögensverfügung veranlasst wurden.
Ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob in Ihrem konkreten Einzelfall ein Betrugsfall vorliegt und ob für Sie Haftungsansprüche in Betracht kommen.
Typische Betrugsmodelle beim Kryptobetrug
Der Kryptobereich bietet Betrügern zahlreiche Betrugsmöglichkeiten. Dies hängt mit der Internationalität und der pseudonymen Transaktionsstruktur der Kryptogeschäfte zusammen. Die Täter agieren in der Regel aus dem Ausland.
Folgende Betrugsmodelle werden besonders häufig genutzt:
Fake-Krypto-Broker und gefälschte Krypto-Trading-Plattformen
Die Täter betreiben vermeintliche Handelsplattformen, auf denen Anleger Kryptowerte kaufen oder handeln sollen.
Die Handelsplattformen sehen täuschend echt aus und weisen ein hohes Maß an Professionalität auf. Dadurch ist es schwer, eine „Fake-Handelsplattform“ zu erkennen.
Ein tatsächlicher Handel findet regelmäßig nicht statt. Angebliche Gewinne werden simuliert und existieren nur virtuell. Eine Auszahlung erfolgt regelmäßig nicht.
Romance Scam mit Kryptowährungen („Tinder-Trading-Scam“)
Beim Romance Scam bauen die Betrüger zunächst über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen Vertrauen zu den Kapitalanlegern auf.
Anschließend werden Betroffene zu Investitionen in angeblich besonders rentable Krypto-Projekte bewegt. Dabei handelt es sich regelmäßig um unbekannte oder sehr junge und gefälschte Internetseiten. Ein persönliches Treffen oder ein Videotelefonat ist nicht möglich.
Hat das Betrugsopfer auf der Fake-Plattform sein Kapital investiert, sind in der Regel sowohl das Geld als auch der Dating-Partner (Kontaktperson) verloren.
Investmentgruppen über Messenger-Dienste („WhatsApp- und Telegram-Investmentgruppen“)
Die Täter laden Kapitalanleger über Messenger-Dienste in Gruppen ein, in denen angebliche Finanzexperten tägliche Anlageempfehlungen geben.
Die in den Anlageempfehlungen genannten Plattformen dienen häufig ausschließlich dazu, den Kapitalanleger um sein Geld zu bringen.
Initial Coin Offering (ICO)- und Token-Betrug
Bei diesem Betrugsmodell investieren die Betrugsopfer in neue Kryptowährungen oder Blockchain-Projekte, die tatsächlich nie umgesetzt werden oder ausschließlich der Kapitalbeschaffung dienen.
Das investierte Kapital ist regelmäßig vernichtet.
Wallet- und Recovery-Scams
Ist es zu einem Betrugsfall gekommen, droht den geschädigten Anlegern häufig ein weiterer Betrugsangriff in Form von Wallet- oder Recovery-Scams.
Die Betrüger melden sich meist nach einem Betrug erneut und geben sich nun als angebliche Spezialisten, Blockchain-Ermittler, Rückholunternehmen oder Anwälte aus und versprechen das verlorene Geld zurückzuholen. Hierfür sollen aber per Vorkasse Gebühren, Wallet-Kosten, Freischaltgebühren oder Steuern gezahlt werden.
Auf diese Aufforderungen sollte in keinem Fall eingegangen werden, um sich vor dem Eintritt eines weiteren Schadens zu schützen. Auch auf eine etwaige Aufforderung zur Einrichtung von Fernwartungssoftware (z. B. per „AnyDesk“ oder „Team Viewer“) oder neuer Wallets sollte nicht nachgekommen werden, da dies ebenfalls nur einer weiteren Schädigung des Kapitalanlegers dienen soll.
Was Betroffene im Betrugsfall tun sollten
Wer Opfer eines Kryptobetruges geworden ist, sollte nach Möglichkeit die folgenden Schritte unternehmen:
Keine weiteren Zahlungen leisten
Es sollten keine weiteren Zahlungen geleistet werden, um eine Erhöhung des Schadens zu vermeiden.
Kontakt abbrechen
Jede weitere Kommunikation mit dem Täter sollte eingestellt werden.
Beweise sichern
Sämtliche Kommunikationsverläufe (Chatverläufe), Wallet-Adressen, Transaktionsdaten, Internetseiten sollten durch Screenshots oder ähnliches gesichert werden. Kontoauszüge und Zahlungsbelege sollten aufbewahrt werden.
Keine Fernwartungssoftware (z. B. „AnyDesk“ oder „Team Viewer“) installieren
Auf etwaige Aufforderungen zur Installation einer Fernwartungssoftware wie z. B. „AnyDesk“ oder „Team Viewer“ sollte in keinem Fall eingegangen werden. Eine solche dient nur einem weiteren Betrugsfall.
Polizei einschalten
So schnell wie möglich sollte der Betrugsfall bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Bank, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörse informieren
Sämtliche an der Kapitalanlage beteiligten Akteure sind über den Betrugsfall zu informieren.
Rechtliche Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen
Zur Klärung der rechtlichen Situation und den konkreten Handlungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen.
Die Erfolgsaussichten können meist durch schnelles Handeln erheblich verbessert werden.
Möglichkeiten der Rückverfolgung von Kryptowährungen
Anders als gemeinhin angenommen, können Transaktionen auf öffentlichen Blockchains häufig nachvollzogen werden. Zahlungsströme lassen sich mit modernen Blockchain-Analysen dokumentieren und Wallet-Adressen analysieren.
Dies hat zur Folge, dass Ermittlungsbehörden und spezialisierte Sachverständige unter bestimmten Voraussetzungen Transaktionen nachvollziehen und Zusammenhänge zwischen Wallets herstellen können.
Schadensersatz und Rückforderung des investierten Kapitals
Wenn Sie Opfer eines Kryptobetruges geworden sind, stellt sich die Frage ob und von wem Sie Ihr investiertes Kapital zurückerhalten können. Eine mögliche Rückforderung hängt vom konkreten Sachverhalt ab und bedarf einer gründlichen anwaltlichen Prüfung.
Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die unmittelbaren Täter erweist sich meist als schwierig, da sich die Täter häufig nicht ermitteln lassen. Daneben können aber je nach Umständen des Einzelfalles auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, Zahlungsdienstleister oder andere Beteiligte in Betracht kommen.
Ein im Kryptobetrug erfahrener Anwalt kann dafür sorgen, dass mögliche Anspruchsgegner identifiziert und die Zahlungswege analysiert werden, um so die möglichen Haftungsgrundlagen zu bewerten. Gerade wegen der möglichen grenzüberschreitenden Sachverhalte im Kryptogeschäft kann eine sorgfältige rechtliche Prüfung internationaler Zuständigkeiten erforderlich sein.
Bei der Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden ist die Vertretung durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt regelmäßig von Vorteil.
Hilfe bei Kryptobetrug – unsere anwaltliche Unterstützung
Kapitalanlagebetrug im Kryptobereich stellt die Betroffenen häufig vor erhebliche finanzielle und rechtlich Herausforderung. Sollten Sie Opfer eines Kryptobetruges geworden sein, wenden Sie sich gern an uns.
Unsere auf das Kapitalanlagerecht und Bankrecht spezialisierten Anwälte prüfen für Sie, ob die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen in Ihrem Fall in Betracht kommt. Denn je nach Einzelfall bestehen strafrechtliche und zivilrechtliche Handlungsmöglichkeiten.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung des Sachverhalts, die Sicherung von Beweismitteln sowie eine Analyse der Zahlungsströme können entscheidend sein, um Ansprüche zu sichern und weitere Vermögensverluste zu vermeiden.
Senden Sie uns gern Ihre Unterlagen zur Prüfung zu. Hierfür können Sie unseren praktischen Dokumenten-Upload nutzen oder Sie erreichen uns auf den üblichen Kontaktwegen.
Nehmen Sie gern Kontakt auf – wir freuen uns, wenn wir uns mit unserer Erfahrung für die Rückforderung Ihres Kapitals einsetzen können.
Zusammenfassende Fragen:
Was tun, wenn man Opfer von Kryptobetrug geworden ist?
Wenn Sie Opfer eines Kryptobetruges geworden sind, sollten Sie auf keinen Fall weiteren Zahlungen leisten. Der Kontakt zu den Betrügern sollte abgebrochen werden. Sichern Sie alle wichtigen Beweise, insbesondere Chatverläufe, E-Mails, Wallet-Adressen, Transaktionsdaten, Screenshots der Handelsplattform sowie Kontoauszüge und Zahlungsbelege.
Sie sollten außerdem den Betrugsfall bei der örtlichen Polizei anzeigen, Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister informieren und die rechtlichen Möglichkeiten durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
Ein schnelles Handeln kann entscheidend sein, um Vermögenswerte zu sichern und mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Wo sollte man einen Kryptobetrug melden?
Einen Kryptobetrug sollten Sie so schnell wie möglich bei der örtlich zuständigen Polizei anzeigen. Zusätzlich sollten Sie Banken, Zahlungsdienstleister oder beteiligte Kryptobörsen über den Betrugsfall informieren.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sämtliche Informationen und Beweise aufbewahren. Diese werden für Ermittlungen und eine mögliche Rückforderung des investierten Kapitals unbedingt benötigt.
Wie erkenne ich einen Kryptobetrug?
Kryptobetrug lässt sich häufig anhand bestimmter Warnsignale erkennen. Typische Anzeichen für einen Kryptobetrug sind:
- unrealistisch hohe Gewinnversprechen,
- angeblich garantierte Renditen ohne Risiko,
- Zeitdruck bei Investitionsentscheidungen,
- fehlende Anbieterinformationen oder ein fehlendes Impressum,
- aggressive Telefonanrufe,
- vorgetäuschte Handelsplattformen mit angeblichen Gewinnen,
- Schwierigkeiten bei Auszahlungen,
- Aufforderungen zu zusätzlichen Zahlungen, beispielsweise für Steuern oder Gebühren.
Nicht jede erfolglose Krypto-Investition ist automatisch ein Betrug. Entscheidend ist, ob Sie als Anleger durch falsche Angaben oder bewusste Täuschung zur Investition veranlasst wurden.
Kann ein Anwalt bei Kryptobetrug helfen?
Ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Betroffene bei Kryptobetrug in jedem Fall helfen. Er unterstützt dabei, den Sachverhalt rechtlich zu bewertet und mögliche Ansprüche zu prüfen.
Zur anwaltlichen Beratung gehören unter anderem die Analyse von Zahlungsströmen, die Beweissicherung, die Identifizierung möglicher Anspruchsgegner sowie die Prüfung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann meist entscheidend sein
Wie kann man eine betrügerische Krypto-Plattform erkennen?
Eine betrügerische Krypto-Plattform lässt sich häufig an bestimmten Merkmalen erkennen. Dazu gehören professionell wirkende, aber gefälschte Handelsplattformen, unrealistische Gewinnanzeigen, fehlende Unternehmensinformationen und Probleme bei Auszahlungen.
Ein weiteres Warnsignal ist, wenn angebliche Gewinne nur auf der Plattform angezeigt werden, aber keine tatsächlichen Auszahlungen möglich sind. Auch die Aufforderung zu weiteren Zahlungen, etwa für angebliche Steuern oder Freischaltgebühren, deutet häufig auf einen Betrug hin.
Was sollte ich nach einem Krypto-Betrug auf keinen Fall tun?
Nach einem Krypto-Betrug sollten Sie keine weiteren Zahlungen an die Täter leisten. Häufig versuchen Betrüger nach dem ersten Schaden erneut Kontakt aufzunehmen und bieten eine angebliche Rückholung des Geldes an („Recovery Scam“).
Sie sollten keine Gebühren, Steuern oder Wallet-Kosten zahlen und keine Fernwartungssoftware wie beispielsweise „AnyDesk“ oder „TeamViewer“ installieren. Auch sollten Sie keine neuen Wallets einrichten, wenn dies von unbekannten Personen verlangt wird.
Kann man eine Krypto-Transaktion rückgängig machen?
Krypto-Transaktionen können in der Regel nicht einfach rückgängig gemacht werden, da Blockchain-Transaktionen grundsätzlich dauerhaft gespeichert werden.
Dennoch können Zahlungsströme häufig nachvollzogen und Wallet-Adressen analysiert werden. Je nach Einzelfall können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um Verantwortliche zu ermitteln und mögliche Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Eine schnelle Sicherung von Beweisen und eine frühzeitige rechtliche Beratung können dabei entscheidend sein.
Unsere aktuellen Fälle aus dem Bereich Kapitalanlagerecht:
Risiko Offene Immobilienfonds
UniImmo: Wohnen ZBI: Anleger wird Schadensersatzanspruch gegen Volksbank wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen
BGH-Urteil: Schneeballsystem Schadensersatzanspruch gegen Steuerberaterin
Adler Group: Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Deutsche Lichtmiete: Möglichkeiten für betroffene Anleger
P & R: Positives Urteil des LG München I – Schadensersatzansprüche sind möglich
Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Kontosperrung und deren Auswirkungen

Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG





