Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht – unsere Tätigkeitsbereiche

Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten im Bereich des Kapitalanlagerechts. 

Sofern eine Kapitalanlage hinter den Erwartungen des Anlegers zurückbleibt bzw. zu einem Totalverlust geführt hat, stellt sich die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen. Unsere auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen hierfür als versierte Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Geschädigte Kapitalanleger

Definition Kapitalanlagerecht

Das Kapitalanlagerecht beschäftigt sich mit sämtlichen Fragestellungen rund um die Kapitalanlage.

Als Anlegerschutzrecht hat es u. a. die Aufgabe, Kapitalanleger vor unseriösen Anlageprodukten zu schützen. Da die Komplexität der Kapitalanlagen ebenso zunimmt wie die Zahl der unseriösen Anlageprodukte, kommt dem Anlegerschutz und damit dem Kapitalanalgerecht eine ständig wachsende Bedeutung zu.

Für Sie als Kapitalanleger wird das Kapitalanlagerecht vor allem dann relevant, wenn Ihre Erwartungen an die Kapitalanlage nicht erfüllt werden. Bringt das Anlageprodukt entgegen der ursprünglichen Anpreisungen nur Verluste und keine Gewinne ein, stellt sich die Frage nach Ihren rechtlichen Möglichkeiten als geschädigter Kapitalanleger.

Ob Ihnen gegen die Anbieter/Verantwortlichen für die Kapitalanlage oder gegen die Anlageberater/Anlagevermittler Schadensersatzansprüche zustehen, bestimmt sich nach den relevanten Gesetzen des Kapitalanlagerechts. Hierzu gehören z. B. das Investmentgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Aktiengesetz u.a.

Mehr Informationen zu unserem Beratungsthema geschädigter Kapitalanleger.

Formen der Kapitalanlage/Anlageprodukte

Sämtliche Formen der Kapitalanlage/Anlageprodukte sind für das Kapitalanlagerecht relevant. Es kann zwischen den klassischen, streng regulierten Kapitalanlagen und den weitgehend unregulierten Kapitalanlagen dirfferenziert werden.

Klassische, streng regulierte Kapitalanlagen

Zu den Anlageprodukten gehören die klassischen, streng regulierten Kapitalanlagen (auch „Kapitalanlagen des weißen Kapitalmarktes“ genannt).

Darunter sind diejenigen Anlageprodukte zu verstehen, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen benötigt wird.

Hierzu zählen z. B. offene oder geschlossene Fonds, Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Zertifikate, oder Schuldverschreibungen. Die klassischen Anlageprodukte unterliegen der ständigen aufsichtsrechtlichen Kontrolle.

Weitgehend unregulierte Kapitalanlagen

Zudem gehören zum Kapitalanlagerecht auch die weitgehend unregulierten Anlageprodukte des sog. Grauen Kapitalmarktes.

Hierzu zählen z. B. Genussrechte und andere hybride Anleiheformen, Unternehmensbeteiligungen, Nachrangdarlehen, Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back) oder auch tokenisierte Wertrechte.

Die Anlageprodukte des Grauen Kapitalmarktes zeichnen sich dadurch aus, dass regelmäßig keine Erlaubnis der BaFin benötigt wird. Daher unterliegen die Anlageprodukte auch nicht der ständigen Aufsicht der BaFin.

Wegen dieser fehlenden aufsichtsrechtlichen Kontrolle handelt es sich meist um sehr risikoreiche Kapitalanlagen. Nicht selten kommt es bei diesem Anlageprodukten zum Totalverlust des investierten Kapitals.

Schadensersatz aus Beraterhaftung oder Vermittlerhaftung

Sollte Ihnen bei Ihrer Kapitalanlage ein Anlageverlust und damit ein Schaden entstanden sein, steht Ihnen eventuell ein Schadensersatzanspruch aus Beraterhaftung oder Vermittlerhaftung zu.

Sie können gegen Ihren Anlageberater oder Ihren Anlagevermittler dann vorgehen, wenn die zugrundeliegende Anlageberatung oder Anlagevermittlung fehlerhaft war.

Beratungsfehler liegen u. a. dann vor, wenn Ihr Berater oder Ihr Vermittler gegen die ihm obliegenden Aufklärungspflichten und/oder Beratungspflichten verstoßen hat. Hierbei ist zu beachten, dass den Anlageberater weitergehende Pflichten treffen als den Anlagevermittler.

Anlageberater

Von einem Anlageberater wird neben einer objektgerechten Beratung auch eine anlegergerechte Beratung gefordert.

Der Anlageberater schuldet damit eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Anlageziele und Risikobereitschaft seines Kunden. Die vom Anlageberater empfohlene Kapitalanlage muss auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnitten sein und muss mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Anlegers vereinbar sein.

Anlagevermittler

Eine anlegergerechte Beratung wird vom Anlagevermittler hingegen nicht erwartet. Der Anlagevermittler schuldet „nur“ eine objektgerechte Beratung.

Er muss dem Anleger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände der von ihm angebotenen Kapitalanlage geben, die für den Anlageentschluss des Anlegers von besonderer Bedeutung sind.

Ob von einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung auszugehen ist, ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls. Unsere Fachanwält des Kapitalanlagerechts nehmen für Sie die erforderliche rechtliche Einschätzung und beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten.

Schadensersatz aus Prospekthaftung

Sofern zu Ihrer Kapitalanlage ein Prospekt existiert, kommt möglicherweise für Sie ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Prospekt Prospektfehler enthält.

Die Aufgabe des Prospektes ist es, den potentiellen Anleger verlässlich, umfassend und wahrheitsgemäß über die angebotene Kapitalanlage zu informieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen daher im Prospekt sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig und nicht irreführend dargestellt werden.

Ein Prospekt ist auch dann angreifbar, wenn er einen unrichtigen Gesamteindruck beim Anleger über die Chancen und Risiken der Kapitalanlage erweckt.

Liegen Prospektfehler vor, haben Sie die Möglichkeit, einen Schadensersatz gegen die Prospektverantwortlichen (z. B. gegen die Initiatoren, Gründungsgesellschafter etc.) geltend zu machen.

Je nach Konstellation des Einzelfalls können Prospektfehler auch zur Haftung des Anlageberaters oder Anlagevermittlers führen.

Die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertreten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung im Kapitalanlagerecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anwaltliche Hilfe der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte im Kapitalanlagerecht

Haben Sie eine Kapitalanlage getätigt, die hinter Ihren Erwartungen zurückbleibt oder gar zu erheblichen Verlusten geführt hat? Unsere Anwälte sind auf die Beratung im Kapitalanlagerecht hochspezialisiert.

Als privaten oder institutionellen Anleger beraten wir Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Unsere Fachanwälte im Kapitalanlagerecht prüfen Ihre Erfolgsaussichten, Schadensersatz gegen Ihre Bank, Anlageberater oder Anlagevermittler geltend zu machen.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen aus tausenden von Fällen. Ein entscheidender Vorteil ist, dass unsere Anwälte ihre Erfahrungen im Kapitalanlagerecht aus den verschiedensten Beratungsperspektiven sammeln konnten. Dadurch sind sie versierte Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen Ihres gescheiterten Investments durchzusetzen.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Unsere Beratungsthemen für Verbraucher

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:

  • Schufa
  • Online Banking Betrug
  • IT-Störungen bei Bankdienstleistungen
  • Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank
  • vorzeitige Beednigung von Darlehensverträgen
  • Probleme bei KfW-Förderkrediten
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
  • Geschädigte Kapitalanleger

Mehr zu Beratungsthemen Verbraucher

Unsere Beratungsthemen für Unternehmen

Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.

Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:

  • Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
  • Crowdfunding
  • Tokenbasierte Finanzinstrumente
  • BaFin-Angelegenheiten
  • Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

Mehr zu Beratungsthemen Unternehmen

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Urteile und interessante Neuigkeiten im Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht

Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Mehr zu Karl-Georg von Ferber (Verlinkung)

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

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Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Mehr zu Dr. Tilman Langer (Verlinkung)

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

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    Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung prüfen wir gern, ob eine Kostenübernahme durch diese in Betracht kommt. Hierzu brauchen wir ein Scan oder ein Foto Ihres Versicherungsscheins oder der letzten Rechnung Ihrer Versicherung.

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      Kontosperrung und deren Auswirkungen

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