Änderung des Widerrufsrechts bei Rentenversicherungen ab 2026: Das sollten Versicherte jetzt wissen

von | Juni 19, 2026 | Altersvorsorge, Dr. Oliver Rosowski, Versicherungsrecht

Zum 19. Juni 2026 tritt eine wichtige Änderung des Widerrufsrechts für Verträge über Lebens- und Rentenversicherungen in Kraft. Die neue gesetzliche Regelung des § 152 VVG  begrenzt das bisher in vielen Fällen bestehende „ewige Widerrufsrecht“ und schafft neue Fristen für Versicherungsverträge. Für Verbraucher stellt sich daher die Frage: Welche Auswirkungen hat die Änderung des Widerrufsrechts bei Rentenversicherungsverträgen und was bedeutet das für bestehende Verträge?

 

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Neuerungen gelten, welche Rechte für Altverträge bestehen bleiben und warum ein Widerruf häufig finanziell attraktiver ist als eine Kündigung des Rentenversicherungsvertrages.

 

Das bisherige Widerrufsrecht bei Rentenversicherungen

 

Bislang konnten Versicherungsnehmer ihre Renten- oder Lebensversicherungsverträge auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Wird der Versicherungsnehmer fehlerhaft über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. 

Dieses sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ ermöglichte vielen Verbrauchern die Rückabwicklung ihrer Verträge – selbst nach langer Vertragsdauer.

 

Neue Regelung zum Widerrufsrecht von Verträgen über Lebens- und Rentenversicherungen ab dem 19. Juni 2026

Mit der Gesetzesänderung „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ wird die Regelung zum Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (§ 152 VVG) neu gefasst. Die Änderung tritt am 19.06.2026 in Kraft.

Neuregelung: Erlöschen des Widerrufsrechts nach 24 Monaten und 30 Tagen

Durch die Neufassung des § 152 VVG wird das Widerrufsrecht für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungsverträge deutlich eingeschränkt.

Für Verträge, die ab dem 19. Juni 2026 abgeschlossen werden, gilt künftig:

  • Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach dem Vertragsschluss
  • Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag in der Regel nicht mehr widerrufen werden, es sei denn, es liegen gravierende Belehrungsfehler

Ziel der Neuregelung ist es, die Rechtssicherheit für Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer zu erhöhen.

 

Ausnahme: Widerruf weiterhin bei schwerwiegenden Belehrungsfehlern möglich

Hat der Versicherer gravierende Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, kann auch künftig ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht bestehen. Das bedeutet, dass das sogenannte ewige Widerrufsrecht für schwerwiegende Belehrungsmängel nicht vollständig abgeschafft wird.

Für Verbraucher lohnt sich daher auch bei neueren Verträgen eine rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen.

 

Bedeutung der Gesetzesänderung für Altverträge

Für Versicherungsnehmer, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vor dem 19.06.2026 abgeschlossen haben, gilt die Gesetzesänderung nicht. Da die neue Regelung zum Widerrufsrecht nicht rückwirkend gilt, bleiben bestehende Rentenversicherungsverträge von den Änderungen geschützt.

Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf weiterhin möglich sein. Da ein Widerruf häufig deutlich lukrativer ist als eine Kündigung, sollten Versicherungsnehmer ihre Verträge sorgfältig prüfen lassen, bevor sie eine Entscheidung treffen. 

 

Unverbindliche Ersteinschätzung – unsere anwaltliche Unterstützung

Die Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht bei Rentenversicherungsverträgen führt zu einem starken Einschnitt für Verbraucher. Während das Widerrufsrecht für Neuverträge ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nach 24 Monaten und 30 Tagen endet, bleiben die Rechte von Altverträgen unangetastet.

Sofern Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsvertrag vorzeitig trennen möchten, wenden Sie sich gern an uns. Wenn Sie Ihren Vertrag zur Renten- oder Lebensversicherung vor dem 19.06.2026 abgeschlossen haben, können Sie bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung weiterhin von den bisherigen Regelungen profitieren.

Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte prüfen für Sie, ob für Ihren Vertrag eine vorzeitige Beendigung durch einen Widerruf in Betracht kommt.

Zur Prüfung benötigen wir die Vertragsunterlagen. Diese können Sie uns über unseren praktischen Dokumenten-Upload oder über die üblichen Kontaktwege zukommen lassen.

Nach einer unverbindlichen rechtlichen Ersteinschätzung klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen.

Nehmen Sie gern Kontakt auf – wir freuen uns, wenn wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützen können.

Bildnachweis: magele-picture by stock.adobe.com

 

 

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