Kapitalanlagerecht

Anwalt für Kapitalanlagerecht in Hamburg – unsere Tätigkeitsbereiche

Sofern eine Kapitalanlage hinter den Erwartungen des Anlegers zurückbleibt oder sogar zu einem Totalverlust geführt hat, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.

Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte in Hamburg berät und vertritt seit vielen Jahren private sowie institutionelle Anleger bundesweit bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlageberater, Anlagevermittler, Emittenten und Prospektverantwortliche im Bereich des Kapitalanlagerechts. 

Mit langjähriger Erfahrung im Kapitalanlagerecht und einer Vielzahl erfolgreich bearbeiteter Fälle setzen sich unsere Anwälte konsequent für die Rechte geschädigter Anleger ein.

 

Geschädigte Kapitalanleger

Definition Kapitalanlagerecht

Das Kapitalanlagerecht umfasst sämtliche Fragestellungen rund um Kapitalanlagen und Finanzprodukte.

Als Anlegerschutzrecht hat es u. a. die Aufgabe, Kapitalanleger vor unseriösen Anlageprodukten zu schützen. Gerade aufgrund der zunehmenden Komplexität moderner Finanzprodukte und der steigenden Zahl riskanter Investments und unseriöser Angebote gewinnt der Anlagerschutz und damit das Kapitalanlagerecht immer mehr an Bedeutung.

Für Sie als Kapitalanleger wird das Kapitalanlagerecht vor allem dann relevant, wenn Ihre Erwartungen an die Kapitalanlage nicht erfüllt werden. Bringt das Anlageprodukt entgegen der ursprünglichen Anpreisungen nur Verluste und keine Gewinne ein, stellt sich die Frage nach Ihren rechtlichen Möglichkeiten als geschädigter Kapitalanleger.

Unsere Anwälte für Kapitalanlagerecht in Hamburg prüfen sorgfältig, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler, Banken oder Emittenten zustehen.

 

Mehr Informationen zu unserem Beratungsthema geschädigter Kapitalanleger.

Formen der Kapitalanlage/Anlageprodukte

Wir beraten Sie zu sämtliche Anlageformen und Anlageprodukten. Hierzu zählen sowohl die klassischen, streng regulierten Kapitalanlagen als auch die weitgehend unregulierten Kapitalanlagen.

Klassische, streng regulierte Kapitalanlagen

Die klassischen, streng regulierten Kapitalanlagen werden auch „Kapitalanlagen des weißen Kapitalmarktes“ genannt.

Darunter sind diejenigen Anlageprodukte zu verstehen, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen benötigt wird.

Zu den klassischen, streng regulierten Kapitalanlagen zählen z. B. offene oder geschlossene Fonds, Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Zertifikate, oder Schuldverschreibungen. Diese Finanzprodukte unterliegen der ständigen aufsichtsrechtlichen Kontrolle.

Weitgehend unregulierte Kapitalanlagen

Zu unserem Beratungsspektrum gehören auch die weitgehend unregulierten Anlageprodukte des sog. Grauen Kapitalmarktes.

Die Anlageprodukte des Grauen Kapitalmarktes zeichnen sich dadurch aus, dass regelmäßig keine Erlaubnis der BaFin benötigt wird. Daher unterliegen die Anlageprodukte auch nicht der ständigen Aufsicht der BaFin.

Hierzu zählen z. B. Genussrechte und andere hybride Anleiheformen, Unternehmensbeteiligungen, Nachrangdarlehen, Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back) oder auch tokenisierte Wertrechte.

Wegen der fehlenden aufsichtsrechtlichen Kontrolle handelt es sich meist um sehr risikoreiche Kapitalanlagen. Nicht selten kommt es bei diesem Anlageprodukten zum Totalverlust des investierten Kapitals.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (Beraterhaftung oder Vermittlerhaftung)

Sollte Ihnen bei Ihrer Kapitalanlage ein Anlageverlust und damit ein Schaden entstanden sein, steht Ihnen eventuell ein Schadensersatzanspruch aus Beraterhaftung oder Vermittlerhaftung zu.

Sie können gegen Ihren Anlageberater oder Ihren Anlagevermittler dann vorgehen, wenn die zugrundeliegende Anlageberatung oder Anlagevermittlung fehlerhaft war.

Beratungsfehler liegen u. a. dann vor, wenn Ihr Berater oder Ihr Vermittler gegen die ihm obliegenden Aufklärungspflichten und/oder Beratungspflichten verstoßen hat. Hierbei ist zu beachten, dass den Anlageberater weitergehende Pflichten treffen als den Anlagevermittler.

Anlageberater

Von einem Anlageberater wird neben einer objektgerechten Beratung auch eine anlegergerechte Beratung gefordert.

Der Anlageberater schuldet damit eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Anlageziele und Risikobereitschaft seines Kunden. Die vom Anlageberater empfohlene Kapitalanlage muss auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnitten sein und muss mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Anlegers vereinbar sein.

Wurde Ihnen eine Kapitalanlage empfohlen, die nicht zu Ihrer Risikobereitschaft oder Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen passte oder wurden wesentliche Risiken verschwiegen, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Unsere Anwälte prüfen sorgfältig, ob Beratungsfehler vorliegen und welche Ansprüche sich daraus ergeben.

 

Anlagevermittler

Eine anlegergerechte Beratung wird vom Anlagevermittler hingegen nicht erwartet. Der Anlagevermittler schuldet „nur“ eine objektgerechte Beratung.

Er muss dem Anleger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände der von ihm angebotenen Kapitalanlage geben, die für den Anlageentschluss des Anlegers von besonderer Bedeutung sind.

Ob von einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung auszugehen ist, ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls. Unsere Fachanwälte für Kapitalanlagerecht nehmen für Sie die erforderliche rechtliche Einschätzung und beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten.

Schadensersatz bei fehlerhaften Verkaufsprospekten (Prospekthaftung)

Viele Kapitalanlagen werden anhand von Emissions- oder Verkaufsprospekten vertrieben. Ist dies bei Ihrer Kapitalanlage der Fall, kommt möglicherweise für Sie ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung in Betracht.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Prospekt Prospektfehler enthält. Die Aufgabe des Prospektes ist es, den potentiellen Anleger verlässlich, umfassend und wahrheitsgemäß über die angebotene Kapitalanlage zu informieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen daher im Prospekt sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig und nicht irreführend dargestellt werden.

Ein Prospekt ist auch dann angreifbar, wenn er einen unrichtigen Gesamteindruck beim Anleger über die Chancen und Risiken der Kapitalanlage erweckt.

Liegen Prospektfehler vor, haben Sie die Möglichkeit, einen Schadensersatz gegen die Prospektverantwortlichen (z. B. gegen die Initiatoren, Gründungsgesellschafter etc.) geltend zu machen. Je nach Konstellation des Einzelfalls können Prospektfehler auch zur Haftung des Anlageberaters oder Anlagevermittlers führen.

Unsere auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälte analysieren Prospekte auf mögliche Fehler und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertreten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung im Kapitalanlagerecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre Anwälte in Hamburg für Kapitalanlagerecht
von Ferber | Langer | Rosowski

Wenn Ihre Kapitalanlage erhebliche Verluste verursacht hat oder Sie den Verdacht einer fehlerhaften Anlageberatung haben, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Viele Ansprüche unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen.

Unsere Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht in Hamburg prüfen Ihren Fall sorgfältig und zeigen Ihnen realistisch auf, welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatz gegen Banken, Anlageberater, Vermittler oder Emittenten geltend zu machen.

Wir vertreten außergerichtlich und vor Gericht sowohl private als auch institutionelle Anleger und entwickeln für jeden Fall eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Kapitalanlagerecht aus unterschiedlichsten Beratungsperspektiven unterstützen wir Sie kompetent und engagiert dabei, Ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen Ihres gescheiterten Investments erfolgreich zu verwirklichen.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Unsere Beratungsthemen für Verbraucher

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:

  • Schufa
  • Online Banking Betrug
  • IT-Störungen bei Bankdienstleistungen
  • Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank
  • vorzeitige Beednigung von Darlehensverträgen
  • Probleme bei KfW-Förderkrediten
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
  • Geschädigte Kapitalanleger

Mehr zu Beratungsthemen Verbraucher

Unsere Beratungsthemen für Unternehmen

Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.

Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:

  • Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
  • Crowdfunding
  • Tokenbasierte Finanzinstrumente
  • BaFin-Angelegenheiten
  • Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

Mehr zu Beratungsthemen Unternehmen

Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Mehr zu Karl-Georg von Ferber (Verlinkung)

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Mehr zu Dr. Oliver Rosowski (Verlinkung)

Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Mehr zu Dr. Tilman Langer (Verlinkung)

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

Mehr zu Ulrike Rosowski (Verlinkung)

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