Konto gehackt: Erstattungsanspruch gegen Santander Bank durchgesetzt

von | Okt 9, 2024 | Bank- & Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Dr. Oliver Rosowski, Online Banking Betrug

Als Kunde der Santander Bank wurde unser Mandant Opfer eines Online Banking Betruges. Dabei ist ihm ein Schaden in Höhe von knapp 10.000,00 EUR entstanden.

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens konnten wir für unseren Mandanten die Erstattung des entstandenen Schadens in voller Höhe erreichen.

Sachverhalt zum Fall

Der Ombudsmann hatte im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu entscheiden, ob dem Bankkunden (= Antragssteller des Schlichtungsverfahrens) gegen die Santander Consumer Bank AG (= Antragsgegnerin des Schlichtungsverfahrens) ein Erstattungsanspruch über unrechtmäßig erfolgte Zahlungen von seinem Girokonto zusteht.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob das Verhalten des Bankkunden im Zusammenhang mit dem Online Banking Betrug als grob fahrlässig anzusehen ist.

Im Einzelnen lag dem Schlichtungsverfahren folgender Sachverhalt zu Grunde:

Girokonto bei der Santander Bank und unberechtigte Zahlungen durch unbekannte Täter

Der Bankkunde/Antragssteller führte bei der Santander Bank/Antragsgegnerin ein Privatgirokonto. Für dieses Konto bestand ein Zugang zum Online Banking.

Über diesen Online Banking Zugang wurden insgesamt 4 Abbuchungen in Höhe von insgesamt knapp 20.000,00 EUR getätigt, die nicht von unserem Mandanten veranlasst worden waren.

Vielmehr sind diese Abbuchungen wegen eines Online Banking Betruges zustande gekommen. Dabei sind die unbekannten Täter wie folgt vorgegangen.

Betrügerisches Vorgehen der Täter

Vor den erfolgten Abbuchungen hatte unser Mandant einen Anruf von einer Person erhalten, die sich als Mitarbeiterin aus der Sicherheitsabteilung für Online Banking Betrug der Santander Bank ausgab. Die vermeintliche Mitarbeiterin informierte den Bankkunden, dass eine Überweisung in vierstelliger Höhe eingestellt worden sei und fragte nach deren Richtigkeit.

Als unser Mandant die Richtigkeit verneinte, wurde ihm von der Anruferin erläutert, dass er Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sei. Die sofortige Sperrung des gehackten Girokontos sei erforderlich, wofür unser Mandant eine E-Mail zur Passwortänderung erhalten solle.

Die Anruferin verfügte über sämtliche persönliche Daten des Bankkunden. Zu keinem Zeitpunkt forderte sie ihn zur Nennung etwaiger persönlicher Informationen oder Sicherheitsmerkmalen auf.  Daher schöpfte unser Mandant keinen Verdacht, dass es sich um eine Betrugsmasche handeln könnte.

Wie von der Anruferin angekündigt, erhielt der Bankkunde eine E-Mail mit einem entsprechenden „Passwort-Button“. Diese E-Mail ließ für unseren Mandanten keinen Zweifel aufkommen, dass sie nicht von der Santander versendet worden war.

Im weiteren Verlauf bekam unser Mandant – ebenfalls wie von der Anruferin angekündigt – eine sechsstellige SMS auf sein Handy, um diesen Code auf seinem Festnetztelefon einzugeben. Nach dieser Eingabe wurde ihm per SMS bestätigt, das Verfahren „SantanderSign“ sei erfolgreich auf dem Mobiltelefon aktiviert und ein Betrag in Höhe von 499,50 EUR überwiesen worden.

Da unser Mandant weder mit der Aktivierung des „SantanderSign“-Verfahrens noch mit der Überweisung einverstanden war, nahm er Kontakt mit der Telefonnummer auf, die ihm für diese Fälle in der SMS genannt worden war. Es meldete sich die Santander Bank. Der Zugang zum Online Banking wurde gesperrt. Der Bankkunde erhielt ferner eine Bestätigungsmail, dass das „SantanderSign“-Verfahren wieder deaktiviert worden sei.

Reaktion des Bankkunden: Strafanzeige und Aufforderung der Santander Bank zur Erstattung

Nach den ganzen Vorkommnissen ging unser Mandant noch am selben Abend zur Polizei, um den Vorgang zur Anzeige zu bringen.

Am nächsten Tag suchte der Bankkunde das persönliche Gespräch mit der Santander Bank in einer Bankfiliale. Bei diesem Gespräch wurde das Ausmaß des Online Banking Betruges bekannt. Den Tätern war es gelungen, insgesamt 4 Überweisungen in einer Gesamthöhe von knapp 20.000,00 EUR zu tätigen.

Unser Mandant forderte die Santander Bank zur Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge auf. Die Santander Bank war nur zur Erstattung von zwei Abbuchungen bereit, die nach Einrichtung der Kontosperre erfolgt waren.

In Bezug auf die Abbuchungen, die zeitlich vor der Kontosperrung getätigt worden waren, lehnte die Santander Bank eine Erstattung jedoch ab.

 

Ablehnung der Erstattung durch die Santander Bank

Die Bank vertritt die Auffassung, dass der Bankkunde keinen Anspruch auf Erstattung nach § 675 u BGB habe.

Sie ist der Ansicht, der Bankkunde habe gegen Sicherheitsbestimmungen und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Santander Bank verstoßen. Daher würde eine Erstattungspflicht nach § 675 v BGB entfallen.

 

Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken: Antragssteller erhält Recht

Da die Santander Bank die Erstattung der nicht autorisierten Zahlungen verweigerte, stellten wir für unseren Mandanten beim Ombudsmann der privaten Banken einen Schlichtungsantrag.

Dieser Schlichtungsantrag hatte Erfolg. Der Ombudsmann gab unserem Mandanten vollumfänglich Recht.

 

Vollständige Erstattung angeordnet

Der Ombudsmann gab der Santander Bank mit seinem Schlichtungsspruch auf, dem Konto des Antragsstellers die zu Unrecht abgebuchten Zahlungen wieder gutzuschreiben.

Nach Ansicht des Ombudsmanns steht dem Antragssteller ein Erstattungsanspruch nach § 675 u BGB gegen die Bank zu. Danach ist der Zahlungsdienstleister (= Bank) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

 

Fehlende Autorisierung der Zahlungsvorgänge

Bei den zur Entscheidung stehenden Zahlungen handelt es sich um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig.

Zwar wurden die Zahlungen mit dem „Santander Sign“-Verfahren freigegeben. Nur erfolgte die Installation dieses Zahlungsinstrumentes über unberechtigte Dritte, die sich im Wege eines Online Banking Betruges über eine gefälschte Online-Banking-Seite Zugriff auf das Online Banking des Bankkunden verschafft hatten.

Eine wirksame Vereinbarung über den Einsatz des Zahlungsinstrumentes liegt zwischen den Parteien daher nicht vor. Die Zahlungen erfolgten unrechtmäßig.

 

Keine grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden

Sofern einem Bankkunden grob fahrlässiges Verhalten in Bezug auf seine Sorgfaltspflichten zur Last gelegt werden kann, scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die Bank regelmäßig aus.

Die Bank wird daher stets versuchen, ihrem Kunden aufgrund seines Mitverschuldens einen Schadensersatzanspruch entgegenzuhalten. In der Folge wird der Erstattungsanspruch im Wege der Aufrechnung durch den Schadensersatzanspruch der Bank zunichte gemacht. Der Bankkunde bleibt auf seinem Schaden sitzen. Weitere Informationen zum Thema Mitverschulden und grobe Fahrlässigkeit beim Online Banking Betrug.

Auch die Santander Bank war im Fall unseres Mandanten der Auffassung, dieser habe sich grob fahrlässig verhalten und sei seinen Sorgfaltspflichten nicht in gebotener Weise nachgekommen.

Diese Auffassung teilt der Ombudsmann nicht. Er sieht keine Anhaltspunkte für ein grob fahrlässiges Verhalten unseres Mandanten.

Die Täter sind nach dem Dafürhalten des Ombudsmanns derart geschickt vorgegangen, dass es zu einer nur unbewussten Überlassung des Zugriffs auf das Online Banking Konto des Bankkunden gekommen ist. Zudem hat der Bankkunde unverzüglich nach Erhalt der SMS über die Aktivierung des „Santander Sign“-Verfahrens durch seinen Anruf bei der Bank für die Deaktivierung gesorgt.

Ein Mitverschulden unseres Mandanten scheidet daher aus. Der Santander Bank steht daher kein Schadensersatzanspruch gegen ihren Bankkunden zu, mit dem sie die Aufrechnung erklären könnte.

Der Schlichtungsspruch ist für die Santander Bank bindend. Das Verfahren konnte damit zu Gunsten unseres Mandanten erfolgreich beendet werden.

 

Unsere anwaltliche Unterstützung

Dieser Fall zeigt, wie entscheidend das strategische Vorgehen ist. Mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens konnten wir unserem Mandanten auf vergleichsweise kostengünstige und schnelle Weise zum Erfolg verhelfen.

Jeder Einzelfall weist seine Besonderheiten auf, die zu unterschiedlichen Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen führen. Einer fundierten anwaltlichen Beratung kommt daher eine grundlegende Bedeutung zu.

Sollten auch Sie Opfer eines Online Banking Betruges geworden sein bzw. unberechtigte Verfügungen auf Ihrem Konto festgestellt haben, wenden Sie sich gern an uns.

Unsere auf das Bankrecht spezialisierten Anwälte setzen ihre langjährige Expertise in der Auseinandersetzung mit Banken auch für Ihre Interessen ein.

Ihre Unterlagen können Sie mit dem nebenstehenden Dokumenten-Upload direkt an uns senden oder Sie erreichen uns auf den üblichen Kontaktwegen.

Nach einer unverbindlichen rechtlichen Ersteinschätzung klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Unserer Beratungsphilosophie entsprechend steht für uns hierbei Ihre Kosten-Nutzen-Analyse maßgeblich im Vordergrund.

 

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf – wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei Ihrem Online Banking Betrugsfall zum Erfolg verhelfen können.

 

 

Bildnachweis: ysuel by stock.adobe.com

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      Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG

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