Antrag vorm EuGH zum Online Banking: Bank soll Phishing-Schäden zunächst unverzüglich erstatten

von | Juni 17, 2026 | Bank- & Kapitalmarktrecht, Dr. Oliver Rosowski, Online Banking Betrug

Die Schlussanträge des Generalanwalts vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 5. März 2026 stärken die Rechte von Verbrauchern beim Online Banking.

Banken sind demnach verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zunächst unverzüglich zu erstatten – selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Da die Bank aber nach der unverzüglichen Erstattung ihrerseits gegen den Kunden auf Rückzahlung vorgehen kann, ist Vorsicht geboten.

Sachverhalt vorm EuGH: Kundin wird Opfer eines Online Banking Betrugs

Unter dem Aktenzeichen C-70/25 geht es beim EuGH um den folgenden Sachverhalt:

Online Banking Betrug durch Phishing

Die Klägerin ist Kundin einer polnischen Bank und wurde Opfer eines klassischen Phishing-Angriffs. Ein Betrüger gab sich auf einer Online-Auktionsplattform als Käufer aus und leitete die Kundin über einen gefälschten Link auf eine täuschend echt nachgebildete Online-Banking-Seite weiter.

Die Kundin gab dort ihre Zugangsdaten ein. Anschließend nutzte der Täter diese Daten, um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang vom Bankkonto der Kundin auszuführen.

Ablehnung einer Erstattung durch die Bank

Die Bankkundin meldete den Betrug ihrer Bank und forderte die Bank zur Erstattung des von ihr nicht autorisierten Betrages auf. Die Bank verweigerte jedoch die Rückerstattung des Schadens. Zur Begründung führte sie an, die Kundin habe ihre Bankdaten grob fahrlässig weitergegeben.

Gerichtliches Vorgehen der Kundin gegen die Bank, Einschaltung des EuGH

Mit der Ablehnung der Bank war die Kundin nicht einverstanden und reichte daher Klage gegen die polnische Bank ein.

Das in Polen für den Rechtsstreit zuständige Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH zur Klärung einer Rechtsfrage im Wege einer Vorabentscheidung eingeschaltet.

Der EuGH soll zunächst entscheiden, ob die Bank nach dem Unionsrecht (Richtlinie (EU) 2015/2366) als Zahlungsdienstleister zur unverzüglichen Erstattung des Betrages einer nicht autorisierten Zahlungsvorgangs selbst dann verpflichtet ist, wenn sie das Verhalten des Bankkunden als grob fahrlässig ansieht. Üblicherweise lehnen die Banken eine Erstattung wegen des Vorwurfes grober Fahrlässigkeit des Kunden ab.

Schlussanträge des Generalanwalts vorm EuGH: Banken müssen unautorisierte Zahlungen sofort erstatten

Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem EuGH steht die Auslegung der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366).

Nach Auffassung des Generalanwalts gilt:

  • Banken müssen den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten.
  • Eine Ablehnung der Erstattung wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit des Kunden ist zunächst nicht zulässig.
  • Nur bei konkretem Betrugsverdacht seitens des Kunden darf die Bank die Erstattung verweigern – und muss dies der zuständigen Behörde melden.

Mit dieser Ansicht würde der Verbraucherschutz im Bereich Online Banking zunächst deutlich gestärkt werden.

Zu beachten: grobe Fahrlässigkeit kann später geprüft werden

Die mit den Schlussanträgen zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht bedeutet jedoch nicht, dass Kunden in jedem Fall endgültig geschützt sind. Die Bank kann nach der Erstattung weiterhin prüfen, ob der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten beim Online Banking verstoßen hat.

Kann die Bank ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden nachweisen, darf sie die Erstattung später zurückfordern. Lehnt der Kunde die Rückzahlung ab, muss die Bank ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Bank regelmäßig (auch gerichtlich) versuchen wird, ihren Rückforderungsanspruch durchzusetzen.

Mehr Sicherheit für Verbraucher beim Online Banking

Die Schlussanträge zeigen, dass europäischer Ebene der Schutz von Verbrauchern bei Phishing, Online-Banking-Betrug und unautorisierten Überweisungen weiter gestärkt werden soll. Für Bankkunden würde dies mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr bedeuten.

Gleichzeitig bleibt es wichtig, beim Online Banking besonders vorsichtig zu sein:

  • Keine Zugangsdaten über Links eingeben
  • URLs genau prüfen
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen
  • Verdächtige Nachrichten sofort melden

Bedeutung der Anträge des Generalanwaltes

Sofern der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes folgt, könnte die erhebliche Auswirkungen auf Banken und Verbraucher haben.

Banken dürften die Erstattung bei Phishing-Schäden im Online Banking nicht vorschnell verweigern. Kunden könnten dadurch von einem stärkeren Schutz bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und Online-Banking-Betrug profitieren.

Allerdings könnten sich die Bankkunden dem Risiko der (notfalls gerichtlichen) Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches der Bank ausgesetzt sehen. Hier wäre gerade bei nicht rechtschutzversicherten Kunden wegen bestehender Prozesskostenrisiken Vorsicht geboten.

 

Unverbindliche Ersteinschätzung – unsere anwaltliche Unterstützung

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