Anwalt für Kapitalmarktrecht in Hamburg – unsere Tätigkeitsbereiche
Unsere Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte in Hamburg berät bundesweit start-up-Unternehmen und klein oder mittlere Unternehmen („KMU“), Emittenten sowie innovative Wachstumsunternehmen in sämtlichen Bereichen des Kapitalmarktrechts.
Mit ihrer kapitalmarktrechtlichen Spezialisierung begleiten und unterstützen unsere Anwälte Gründer bzw. Unternehmer während des gesamten Prozesses einer Kapitalbeschaffung. Von der Auswahl der passenden Finanzierungsform bis zur (digitalen) Platzierung des Produktes erhalten unsere Mandanten eine umfassende rechtliche und aufsichtsrechtliche Beratung.

Unternehmensfinanzierung

Crowdfunding

Tokenbasierte Finanzinstrumente

Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

BaFin- Angelegenheiten
Definition Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt. Es umfasst sämtliche Vorschriften, die den Handel mit Finanzinstrumenten sowie die Beschaffung von Kapital über den Kapitalmarkt betreffen. Ziel ist es, Transparenz, Anlegerschutz und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Regularien des Kapitalmarktrechts
Die gesetzlichen Regularien des Kapitalmarktrechtes finden sich in mehreren Gesetzen wie z. B. im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Börsengesetz (BörsG) sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) etc.
Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung zu sämtlichen Fragen und Problemfeldern des Kapitalmarktrechtes.
Überwachung des Kapitalmarktes
Über die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ihr obliegt somit die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel, um für ein stabiles, funktionssicheres und integres Finanzsystem in Deutschland zu sorgen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht der BaFin ein vielfältiges Instrumentarium an Prüf-, Aufsichts- und Kontrollrechten zur Verfügung.
Kapitalbeschaffung rechtssicher gestalten
Die Finanzierung eines Unternehmens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Das Kapitalmarktrecht bietet hierfür zahlreiche Möglichkeiten.
Neben klassischen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen etablieren sich für kapitalsuchende Unternehmen immer stärker neue Möglichkeiten und Mischformen der Unternehmensfinanzierung. Hierzu zählen z. B. Convertible Loans oder Simple Agreements for Future Equity (“SAFE”) im start-up Bereich.
Unsere Anwälte für Kapitalmarktrecht beraten Sie zu Ihren Finanzierungsmöglichkeiten und prüfen bereits in der Planungsphase, welche rechtlichen Anforderungen für Ihr Vorhaben gelten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere Struktur.
Zu unserem Beratungsthema „Kapitalbeschaffung – Finanzierungsformen“
Kapitalmarktrecht für Start-ups und innovative Unternehmen
Regelmäßig sind gerade junge Unternehmen auf alternative und flexible Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Ein zunehmendes Interesse besteht daher an modernen Finanzierungsformen wie der Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne, Convertible Loans, SAFE-Vereinbarungen oder tokenisierte Vermögensanlagen. Die regulatorischen Anforderungen steigen kontinuierlich für diese Finanzierungsformen.
Als spezialisierte Anwälte für Kapitalmarktrecht unterstützen wir Start-ups und innovative Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung ihrer Finanzierungsstrategie und begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Strukturierung bis zur erfolgreichen Kapitalaufnahme.
Finanzierungsform Crowdfunding
Als alternative Finanzierungsformen erfreuen sich das Crowdfunding oder die Durchführung eines ICO großer Beliebtheit. Damit eine Kapitalbeschaffung auf diesem Weg erfolgreich sein kann, kommt einer versierten rechtlichen Beratung eine entscheidende Bedeutung zu.
Hier erhalten Sie Informationen zum Crowdfundig.
Finanzierung über tokenbasierte Finanzinstrumente
Eine innovative Form der Unternehmensfinanzierung stellt eine Finanzierung über die Ausgabe von tokenbasierten Finanzinstrumenten dar. Hier ergeben sich zahlreiche rechtliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Die Unterstützung von einem Rechtsanwalt mit entsprechender kapitalmarktrechtlicher Expertise ist zu empfehlen.
Mehr Informationen zu unserem Beratungsthema Kapitalbeschaffung – Tokenbasierte Finanzinstrumente
Aufsichtsrechtliche Anforderungen der Finanzaufsicht, Prospektpflicht und Erlaubnisse
Eine Kapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt ist regelmäßig mit der Beachtung umfangreicher regulatorischer Anforderungen verbunden. Diese Anforderungen werden seit Jahren zunehmend komplexer und betreffen das jeweilige Produkt selbst aber auch Sie als Emittenten.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Produkt
Für die Kapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt sind gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben in Bezug auf das Produkt zu beachten.
Die wesentliche Frage dabei ist, ob für das Produkt eine Prospektpflicht besteht, oder ob die Emission prospektfrei erfolgen kann.
Sollte die Erstellung eines Prospektes erforderlich sein, muss dieser die bestehenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch sind bei der Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) oder anderen Basisinformationsblättern rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Unsere anwaltliche Beratung umfasst daher insbesondere die Prüfung einer Prospektpflicht sowie die Erstellung und rechtliche Begleitung von Prospekten, VIB’s und anderen Basisinformationsblättern.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an den Emittenten
Auch in Bezug auf den Produkt-Emittenten bestehen je nach Finanzierungsmodell gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben.
Diese betreffen u. a. die organisatorischen Anforderungen oder Eigenmittelanforderungen, die der Emittent zu erfüllen hat.
Ferner ist zu klären, ob der Emittent eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis für die Produktemission benötigt. Ist dies der Fall, ist vor der Produktplatzierung die Erlaubnis bei der BaFin einzuholen.
Unsere Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht prüfen für Sie das Bestehen von Erlaubnispflichten für Ihr jeweiliges Finanzierungsmodell, übernehmen die insoweit notwendige Kommunikation mit der BaFin und holen die erforderlichen Erlaubnisse ein.
Um die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen bei der Durchführung von Kapitalmarktfinanzierungen zu bewältigen, ist eine individuelle rechtliche Begleitung von Beginn an dringend zu empfehlen. Denn eine frühzeitige anwaltliche Begleitung reduziert rechtliche Risiken und schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren.
Zu unserem Beratungsthema BaFin-Angelegenheiten: Vorgaben der Finanzaufsicht
Digitalisierung im Kapitalmarktrecht
Der digitale Wandel macht auch vor dem Kapitalmarkt nicht Halt. Gerade der Bereich des digitalen Vertriebs von Anlageprodukten gewinnt immer weiter an Bedeutung.
Auch rückt der digitale Vertrieb über Internetplattformen wie z. B. beim Crowdfunding oder Crowdinvesting immer mehr in den Fokus. Hier kommt es entscheidend darauf, dass die zu digitalisierenden Prozesse rechtlich sauber aufgesetzt werden und den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Ein weiterer innovativer Markt entwickelt sich im Bereich der neuen Technologien in Form von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) wie z. B. blockchainbasierte Vermögensanlagen. Auch hier gibt es komplexe gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Produkt und an den Emittenten.
Wir beraten Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung digitaler Vertriebsprozesse und prüfen, ob sämtliche gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dabei berücksichtigen wir sowohl nationale als auch europäische regulatorische Vorgaben.
Zu unserem Beratungsthema Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten
Ihre Anwälte in Hamburg für Kapitalmarktrecht von Ferber | Langer | Rosowski
Sie suchen einen Anwalt für Kapitalmarktrecht, der Sie bei der Finanzierung Ihres Unternehmens (start-up oder KMU-Unternehmen) oder bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen kompetent begleitet? Denken Sie darüber nach, Ihre Vertriebsprozesse zu digitalisieren?
Unsere Anwälte verfügen über eine hohe Spezialisierung im Bereich des Kapitalmarktrechts.
Ob klassische Finanzierungsinstrumente oder „moderne“ Mischformen – wir bieten Ihnen eine umfassende anwaltliche Beratung und Begleitung bei Ihrer Unternehmensfinanzierung.
Dabei beraten, begleiten und vertreten wir Unternehmen im gesamten Prozess der Kapitalbeschaffung. Von der ersten Idee über die rechtliche Konzeption bis zur erfolgreichen Umsetzung und darüber hinaus: Als Anwälte für Kapitalmarktrecht in Hamburg stehen wir Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise und praxisorientierten Lösungen zur Seite.
Wir entwickeln mit unseren Mandanten gemeinsam individuelle tragfähige und regulatorisch konforme Geschäftsmodelle und unterstützen bei der Realisierung.
Dabei behalten wir Erlaubnis- und Prospektpflichten sowie mögliche aufsichtsrechtliche Anforderungen immer im Auge. Eine erforderliche Einbindung der BaFin übernehmen wir ebenso wie die Erstellung von rechtssicheren vertraglichen Rahmenbedingungen für das angedachte Finanzierungsmodell. Mit unserer spezialisierten Beratung im Kapitalmarktrecht schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und sichere Unternehmensfinanzierung.
Auch für die Digitalisierung Ihrer Vertriebsprozesse stehen wir Ihnen von Beginn Ihres Vorhabens als versierte Ansprechpartner beratend zur Seite.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Unsere Beratungsthemen für Verbraucher
Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:
- Schufa
- Online Banking Betrug
- IT-Störungen bei Bankdienstleistungen
- Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank
- vorzeitige Beednigung von Darlehensverträgen
- Probleme bei KfW-Förderkrediten
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
- Geschädigte Kapitalanleger

Unsere Beratungsthemen für Unternehmen
Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.
Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:
- Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
- Crowdfunding
- Tokenbasierte Finanzinstrumente
- BaFin-Angelegenheiten
- Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten
Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.
Mehr zu Karl-Georg von Ferber (Verlinkung)

Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.
Mehr zu Dr. Oliver Rosowski (Verlinkung)

Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.
Mehr zu Dr. Tilman Langer (Verlinkung)

Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.
Mehr zu Ulrike Rosowski (Verlinkung)
Unsere aktuellen Fälle aus dem Bereich Kapitalmarktrecht:
Kontosperrung und deren Auswirkungen

Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG
