
Informationen und Beratung gegen Online Banking Betrug
Erfahren Sie, in welcher Weise es zum Online Banking Betrug kommen kann und wie Sie sich als Betrugsopfer verhalten und Ihr Geld zurückerhalten können.
Online Banking
Über unterschiedliche Wege hat der Kunde jederzeit Zugriff auf sein Bankkonto und kann so mit einfachen Klicks Geld von seinem Konto auf ein anderes z. B. durch eine Überweisung übertragen.
Sicherheit beim Online Banking
Die Banken und Sparkassen werben mit der Sicherheit des von ihnen angebotenen Online Bankings.
Je nach Institut kommen unterschiedliche Sicherheitssysteme zum Einsatz. Gängige Systeme sind das photoTAN/push-TAN-Verfahren und das chipTAN-Verfahren.
Beim photoTAN-/pushTAN-Verfahren erfolgt die Auftragsfreigabe über das Smartphone oder Tablet in einer eigenen speziellen App. Die Sicherheit soll sich durch einen Passwortschutz und dem Einsatz von kryptographischen Schlüsseln ergeben.
Beim chipTAN-Verfahren benötigt der Nutzer hingegen ein eigenes Gerät (TAN-Generator), um die TAN für die Auftragsfreigabe selbst zu generieren. Da für die Nutzung somit unterschiedliche Geräte notwendig sind, soll dies Verfahren als besonders sicher gelten.
Verhalten beim Betrugsfall
Wenn Sie auf Ihrem Bankkonto fälschliche Abbuchungen/Verfügungen feststellen, sollten Sie:
– umgehend Ihre Zugangsdaten sperren lassen
– Strafanzeige bei der Polizei erstatten (hier empfehlen wir die Einholung einer frühzeitigen anwaltlichen Unterstützung, um etwaige Schadensersatzansprüche nicht durch missverständliche Angaben zu gefährden)
– Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche durch einen Anwalt prüfen lassen
Wer haftet bei einem Online Banking Betrug?
Sollten Sie Opfer eines Online Banking Betruges geworden sein, möchten Sie selbstverständlich Ihr Geld zurückerhalten.
Da die Betrüger in der Regel nicht zu ermitteln sind, kommt im Wesentlichen eine Haftung der Hausbank in Betracht.
Die Hausbank muss ihrem Kunden eine Abbuchung dann erstatten, wenn die Überweisung vom Kunden nicht autorisiert war.
Betrugsfälle beim Online Banking
Phishing
Beim Phishing nutzt der Betrüger eine gefälschte E-Mail, um so an die Identität des Bankkunden zu gelangen. Die E-Mail erweckt den Anschein, von der Bank versendet worden zu und fordert den Bankkunden z. B. unter dem Vorwand einer Sicherheitsüberprüfung zur Eingabe seiner Zugangsdaten auf. So kommt der Betrüger in den Besitz der relevanten Daten und kann als vermeintlicher Bankkunde über das Geld auf dem Konto verfügen.
Pharming
Unter Pharming sind unterschiedliche Hacking-Methoden zu verstehen.
So kann z. B. eine Website mit einem Virus oder Trojaner so manipuliert werden, dass die vertraulichen Daten gestohlen werden können. Der Bankkunde gibt dabei die Internetadresse seiner Bank korrekt ein, wird dann aber – ohne es zu merken – auf eine nachgebildete Seite seiner Bank geleitet und gibt dort seine Zugangsdaten ein
Möglichkeiten für Betroffene eines Betrugsfalls
In erster Linie kommt eine Schadensregulierung durch Ihre Hausbank in Betracht.
Schadensersatz beim Online Banking Betrug
Ihre Hausbank ist verpflichtet, Ihnen den belasteten Betrag zu erstatten, wenn die Überweisung nicht von Ihnen autorisiert war (§ 675 u BGB). Dies ist dann der Fall, wenn die Abbuchung ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist.
Das Gesetz sieht vor, dass die Hausbank Ihr Konto wieder auf den Stand bringen muss, auf dem es sich vor der nicht autorisierten Belastung befunden hat.
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Hausbank Ihnen entgegenhalten kann, für den Schaden mitverantwortlich zu sein.
Mitverschulden beim Online Banking Betrug
Um sich von ihrem Erstattungsanspruch zu befreien, wird sich Ihre Hausbank darauf berufen wollen, Sie seien für den Schaden mitverantwortlich.
Eine solche Mitverantwortung kann sich dann ergeben, wenn Sie z. B. gegen die Ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Dazu gehören u. a.:
– Durchführung des Online Bankings auf ungesicherten Geräten
– Fehlender Virenschutz bei den Endgeräten
– Herausgabe von PIN oder TAN an unbekannte Personen am Telefon oder per E-Mail
Für die rechtliche Einschätzung, kommt es auf den Sachverhalt Ihres jeweiligen Einzelfalles an.
Hilfe beim Online Banking Betrug – unsere anwaltliche Unterstützung
Die auf das Bankrecht spezialisierte Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte verfügt über die notwendige Expertise, um Ihnen als Opfer eines Online Banking Betruges fachkundig zu helfen.
Eine frühzeitige anwaltliche Einbindung halten wir für vorteilhaft. So unterstützen wir Sie gern bereits bei der Stellung einer Strafanzeige, um hier missverständliche Angaben zu vermeiden.
Auch wenn Ihre Hausbank vermutlich die Schadensregulierung zunächst ablehnen wird, lässt sich meist eine Haftung der Bank begründen. Erfahrungsgemäß bedarf es der Unterstützung durch einen versierten Anwalt und eines gewissen Durchhaltevermögens, um eine Erstattung von der Hausbank zu erreichen.
Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Banken, sowie unsere Fachkunde und Hartnäckigkeit bringen wir gern für Sie ein, um Ihre Ansprüche in Ihrem Fall des Online Banking Betruges durchzusetzen.
Mit einer kostenlosen und unverbindlichen anwaltlichen Ersteinschätzung prüfen wir zunächst Ihre rechtliche Ausgangssituation und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Unserer Beratungsphilosophie entsprechend werden Sie eine rechtlich fundierte, ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten, bei der für uns Ihre Kosten-Nutzen-Abwägung im Vordergrund steht.
Aktuelle Fälle aus dem Bereich Online Banking Betrug:
Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Dr. Oliver Rosowski
Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Dr. Tilman Langer
Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.
Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Ulrike Rosowski
Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau
Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.